13-facher Familienvater wurde erstochen: Lebenslange Haft
Am Landesgericht Salzburg hat sich am Mittwoch ein 27-jähriger Somalier wegen Mordes und versuchten Mordes vor Geschworenen verantworten müssen.
Der Mann soll am 1. Februar im Salzburger Stadtteil Lehen auf der Straße einen Landsmann mit einem Messer erstochen haben. Einen weiteren Mann wollte er laut Anklage töten.
Der arbeits- und obdachlose Somalier hat sechs Vorstrafen wegen Gewaltdelikten und war erst gut drei Wochen vor der Tat aus der Haft entlassen worden. Laut Staatsanwalt hatten sich am Abend mehrere Männer aus dem afrikanischen Land in einer Wohnung getroffen.
Es wurde Alkohol getrunken, gegen 23 Uhr stieß der Angeklagte hinzu. Laut Anwesenden war dieser laut, aggressiv und wütend. Um die Besucher hinauszuwerfen und die Situation zu beruhigen, holte der Wohnungsinhaber einen 28-jährigen Landsmann zu Hilfe.
Die Wut wuchs
Tatsächlich verlagerte sich das Treffen vor die Wohnung, die Wut des 27-Jährigen wurde laut Zeugen aber nicht weniger. Vielmehr zog der Angeklagte unvermittelt ein Küchenmesser und begann auf einen flüchtenden Mann einzustechen. Das Opfer, ein 34-jähriger Somalier und (inklusive Ziehkinder) 13-facher Familienvater, wurde zunächst durch vier wuchtige Stiche in den Kopf, den Brustkorb und in den Rücken getroffen.
Der Griff des Messer brach ab
Als der 28-Jährige dazwischen gehen wollte, ging der Angeklagte auch auf diesen los. Er jagte ihm nach, konnte ihn aber nicht erwischen. Darum ging er zu dem auf dem Boden liegenden 34-Jährigen zurück und versetzte diesem einen finalen Stich in den Rücken, wobei der Griff des Messers abbrach und die Klinge im Rücken des Opfers stecken blieb. Den Angriff überlebte der Mann nicht. Der 34-Jährige verblutete, Abwehrverletzungen wurden bei ihm nicht festgestellt.
Der Verdächtige wurde noch am selben Tag festgenommen. Laut dem Gutachten einer Gerichtspsychiaterin war der Angeklagte zurechnungsfähig. Weil der Somalier in der Justizanstalt wenige Tage nach der Festnahme zwei Mal versuchte, einen Beamten mit einem Faustschlag zu verletzen, lautete die Anklage auch auf schwere Körperverletzung.
Schuldgeständnis und Reue
Der 27-Jährige bekannte sich im Prozess zu allen Anklagepunkten schuldig. "Ich bereue, was ich gemacht habe. Es tut mir unendlich leid, vor allem um die Familie des Opfers. Mehr möchte ich dazu nicht sagen." Auf Nachfrage des Richters, warum es zur Tat gekommen sei, meinte er: „Ich kann mich nicht erinnern.“ Er könne sich die Stiche selbst nicht erklären. Schon bei der Einvernahme durch die Polizei konnte der Mann kein Motiv nennen, er habe das Opfer seit 2015 gekannt.
Das Urteil fiel am frühen Mittwochabend: Lebenslange Haft wegen Mordes und versuchten Mordes, nicht rechtskräftig.
Kommentare