Ex-Freundin mit Kopfschuss getötet: "Hätte nicht passieren dürfen"

Polizei ist an einem Tatort in einer ländlichen Gegend im Einsatz.
Der Mann gestand, die 34-Jährige auf einem Parkplatz in Maria Alm mit einem Kopfschuss getötet zu haben. "Ich hatte das Gefühl, dass ich das tun muss".

Nach der Tötung einer 34-Jährigen auf einem Parkplatz in Maria Alm (Pinzgau) am 3. Mai 2025 hat der Ex-Freund der Frau, ein inzwischen 33-jähriger Ungar, am Donnerstag vor einem Geschworenengericht in Salzburg die Tat gestanden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem bisher unbescholtenen Mann, der wenige Tage nach dem Vorfall in den Niederlanden festgenommen worden ist, das Verbrechen des Mordes vor. "Ich hatte das Gefühl, dass ich das tun muss", sagte der Angeklagte vor Gericht.

Die aus Thüringen stammende Ex-Freundin wurde kurz nach Mitternacht durch einen stirnseitig aufgesetzten Kopfschuss getötet. Der Beschuldigte soll dazu eine Langwaffe verwendet haben, die behördlich registriert war. Ausgestellt wurde die Waffenbesitzkarte im Jahr 2025. "Die Waffe habe ich zum Selbstschutz gekauft. Ich hatte in der Vergangenheit mit schlechten Menschen zu tun", sagte der Angeklagte zu der vorsitzenden Richterin bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg.

Treffen zur Übergabe von Gegenständen vereinbart

Der Ungar, laut eigenen Angaben ein gelernter Koch, war seit 2019 in Österreich beschäftigt und arbeitete wie die Deutsche im Pinzgau in der Gastronomie, als sie sich im Februar 2024 kennenlernten. Es entwickelte sich eine Beziehung, die im Herbst 2024 von der 34-Jährigen beendet wurde, wie der Staatsanwalt erläuterte.

Weil beide noch Gegenstände des anderen hatten, vereinbarten sie für Anfang Mai 2025 ein Treffen auf einem Parkplatz in Maria Alm, zu dem beide mit Autos hinfuhren. "Der Mann ist offenkundig mit dem Plan gekommen, sie nicht aus seinem Leben gehen zu lassen, sondern das Leben seiner Freundin zu beenden", sagte der Staatsanwalt. Die Deutsche hatte eine Freundin mitgenommen, die allerdings im Wagen sitzen blieb. Der Ungar und das spätere Opfer händigten sich die persönlichen Gegenstände aus und verabschiedeten sich wieder. Danach gab der Mann den tödlichen Schuss ab.

Angeklagter: "Das hätte nicht passieren dürfen"

"Ich weiß nicht mehr, was ich gesagt habe, ich weiß noch, dass ich abgedrückt habe. Das hätte nicht passieren dürfen. Ich bereue es", sagte der Ungar bei dem Prozess. "Mir kam plötzlich dieser Gedanke, dass ich das zu meinem Schutz tun muss", sodass weder seine Ex-Freundin noch andere Personen ihm etwas antun könnten, rang der Angeklagte um eine Erklärung. "Ich nahm die Waffe, ich hatte das Gefühl, dass ich das tun muss."

Zu einem Streit kam es nicht, sagte der Staatsanwalt. Es gab ein kurzes Gespräch zwischen den beiden, von dem eine akustische Aufnahme vorliegt, weil die 34-Jährige zuvor noch die Audioaufnahme auf ihrem Handy aktiviert hatte. Die vorsitzende Richterin spielte die Datei im Gerichtssaal ab.

Der Ungar fragte in englischer Sprache: "Alles gut bei dir?". Als die Frau bejahte, hakte er noch nach: "Wirklich?". Nachdem sie die persönlichen Sachen ausgetauscht und sich verabschiedet hatten, sagte der Angeklagte auf Englisch sinngemäß: "Warte noch kurz", worauf die Frau mit der Frage "warum" reagierte. Die Antwort des Mannes ist auf dem Band schwer zu verstehen, jedenfalls fiel das Wort "stupid" (im dem Fall bedeutet es übersetzt "Idiot", Anm.). An den Wortlaut könne er sich nicht mehr erinnern, wie der Mann beteuerte.

Nach der Flucht in den Niederlanden verhaftet

Anschließend fuhr der Ungar mit dem Mietwagen nach München und stieg dort in einen Zug Richtung Niederlande. Die Polizei konnte mit internationaler Hilfe die Spur des Mannes verfolgen. Fünf Tage nach dem Tötungsdelikt wurde der Ungar beim Verlassen eines Supermarkts in Utrecht festgenommen. Im August wurde er nach Österreich ausgeliefert. Die Tatwaffe wurde sichergestellt. Den Wagen habe er deshalb gemietet, weil er einen Großeinkauf für die Sommersaison geplant habe, erklärte der Beschuldigte bei dem Prozess.

Laut Gutachten zurechnungsfähig

Laut Staatsanwaltschaft hat der Verdächtige in der Haft zunächst behauptet, dass es ihm psychisch nicht gut gehe. Er habe ein Schizophrenie-Problem und hätte Stimmen gehört. Deswegen wurde ein psychiatrisches Gutachten eingeholt. Wie die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter am Donnerstag erklärte, war der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig. Sie habe weder eine Geisteskrankheit noch eine Persönlichkeitsstörung feststellen können, auch wenn seine Persönlichkeit auffällig sei. Aus dem Akt gehe hervor, dass der Mann überdurchschnittlich eifersüchtig und kränkbar sei und dass, was die Tat betrifft, "sehr viel Planung dahinter gestanden sein muss und es keine impulsgesteuerte Reaktion war". Die Sachverständige hatte auch eine verminderte Frustrationstoleranz bei dem Angeklagten festgestellt.

Der Staatsanwalt hielt fest, dass es eindeutige Beweisergebnisse gebe. Daher bestünden keinerlei Zweifel, dass der Angeklagte die Frau getötet habe und der Tatbestand des Mordes erfüllt sei. "Das Tat- und Nachtatverhalten war geplant und zielgerichtet." Es gebe auch eine unmittelbare Tatzeugin, die Freundin des Opfers, die nach dem Schuss die Einsatzkräfte alarmiert hat, und es liege auch die Audiodatei über das Tatgeschehen vor.

Den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft werde nicht entgegengetreten, sagte der Verteidiger zu Prozessbeginn. "Der Angeklagte möchte ein reuevolles Geständnis ablegen."

Angeklagt wurde der Ungar auch wegen Sachbeschädigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt. Er soll am 5. September 2025 in der Justizanstalt Wäschestücke auf einer Matratze angehäuft und angezündet haben. Beim Einsatz soll er sich dann gegen die Beamten gewehrt haben. Dieser Sachverhalt wurde am Donnerstag nicht verhandelt.

Opfer zeigte Ex-Freund schon im Jahr 2024 an

Im Zuge der Ermittlungen ist auch bekannt geworden, dass das Opfer den mutmaßlichen Täter schon im Jahr 2024 wegen gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung angezeigt hatte. Konkret soll sich der Ungar Zutritt in die Wohnung der 34-Jährigen verschafft und dort einen Adventkranz beschädigt haben. Offenbar wollte er nicht wahrhaben, dass die Frau die Beziehung beendet hatte. Er versuchte mehrmals, mit ihr Kontakt aufzunehmen. Am 2. Dezember schickte er ihr eine Handynachricht, in der er ankündigte: "Ich kann dir versprechen, dass ich dein Leben zum Albtraum machen werde". Das habe er "nicht ernst gemeint", sagte der Beschuldigte vor Gericht.

Kurz nach Jahreswechsel stellte die Staatsanwaltschaft aber das Ermittlungsverfahren ein. "Bei der Handynachricht hat es sich schon nach dem Wortlaut um keine gefährliche Drohung gehandelt, dazu bedarf es einer konkreten Androhung einer Verletzung an Körper, Freiheit, Ehre, Vermögen oder des höchstpersönlichen Lebensbereiches", hieß es seitens der Staatsanwaltschaft. Und auch die Sachbeschädigung habe man nicht nachweisen können. Daher sei das Verfahren im Jänner 2025 eingestellt worden.

Vermutlich wird noch am Donnerstag ein Urteil gesprochen.

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