Mutter starb bei tödlichem Kuhangriff: Verfahren eingestellt

Mutter starb bei tödlichem Kuhangriff: Verfahren eingestellt
Die Staatsanwaltschaft konnte keine Verletzung der Sorgfaltspflicht beim Herdenbesitzer feststellen.

Nach dem tödlichen Kuhangriff in Bad Hofgastein (Pongau) am 26. Juni hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Herdenbesitzer eingestellt.

"Es konnten keine Verstöße der Sorgfaltspflicht festgestellt werden", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg, Ricarda Eder, am Freitag.

Mutter bei Kuh-Angriff getötet

Bei der Attacke war eine 40-jährige Einheimische ums Leben gekommen, als sie an ihrem Geburtstag mit ihren zwei Töchtern und zwei kleinen Hunden im Gebiet der Schlossalm wanderte.

"Es konnte kein fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden", erklärte Eder weiter. Der Vorfall habe sich auf einem "ausgewiesenen und gekennzeichneten Almgebiet" ereignet. Überall seien Hinweistafeln gestanden, die auf Weidevieh und das richtige Verhalten hingewiesen hätten.

Töchter konnten vor Herde fliehen

Obwohl rasch Hilfe an Ort und Stelle war, kam nach dem Vorfall für die Frau jede Hilfe zu spät. Sie erlag trotz Reanimationsmaßnahmen noch am Einsatzort ihren schweren Verletzungen. Ihre Töchter - 20 und 23 Jahre alt - erlitten durch den Angriff der Herde Verletzungen, konnten sich aber noch in Sicherheit bringen. Erst dem Piloten des alarmierten Rettungshubschraubers gelang es, die Kuhherde zu vertreiben.

Der beschuldigte Landwirt hatte sich nach dem Vorfall betroffen gezeigt. Er könne sich den Angriff nicht erklären, er habe lediglich die Vermutung, dass die Herde schon vor der Attacke durch irgendetwas aufgeschreckt worden sei. In der Herde habe es weder einen Zuchtstier noch Kühe mit kleinen Kälbern gegeben. Zugleich betonte auch der Kuhhalter, dass man an mehreren Stellen zum richtigen Verhalten auf einer Alm Hinweisschilder aufgestellt habe.

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