Nach Messerstecherei in Salzburg: Zehn Jahre Haft für 18-Jährigen

Nach Messerstecherei in Salzburg: Zehn Jahre Haft für 18-Jährigen
Rund 15 Syrer waren im Lehener Park aneinander geraten. Die Anklage umfasste Mordversuch sowie teils schwere Körperverletzung.

Nach einer Messerstecherei im Lehener Park in Salzburg im Februar 2024 sind drei Syrer am Mittwoch von einem Geschworenengericht am Landesgericht Salzburg verurteilt worden. Ein 18-Jähriger erhielt zehn Jahre unbedingte Haft wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung. Ein weiterer 18-Jähriger bekam wegen absichtlich schwerer Körperverletzung und schwerer Körperverletzung drei Jahre unbedingte Haft, und ein 20-Jähriger wegen Körperverletzung ein Jahr bedingt.

Nur das Urteil gegen den 20-Jährigen ist bereits rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte allen drei Angeklagten versuchten Mord und Körperverletzung vorgeworfen. Sie sollen einem 26-jährigen Syrer mit Messern in den Rücken gestochen und einem 32-jährigen Syrer am Oberschenkel verletzt haben.

In der Nacht auf 1. Februar hatte sich eine Schlägerei unter zwei rivalisierenden Gruppen entfacht, bei der auch Holzstöcke und Messer zum Einsatz kamen. Rund 15 Syrer gerieten aneinander. Zwei Männer hatten nach gegenseitigen Beleidigungen den Streit angezettelt, der schließlich eskalierte. Drei Syrer wurden durch Messerstiche schwer verletzt, darunter der 26-Jährige und der 32-Jährige, dem zweimal in den Oberschenkel gestochen worden war.

Sechs Syrer bereits im August wegen Körperverletzung verurteilt

Acht Syrer im Alter von 18 bis 32 Jahren mussten sich im August 2024 wegen schwerer Körperverletzung vor einer Strafrichterin am Landesgericht Salzburg verantworten. Sechs Angeklagte wurden wegen dieses Deliktes zu bedingten Haftstrafen zwischen zehn und zwölf Monaten verurteilt. Bei zwei 18-jährigen Angeklagten ortete die Richterin allerdings einen Tatverdacht in Richtung versuchten Mordes und fällte ein Unzuständigkeitsurteil.

Daraufhin brachte die Staatsanwaltschaft nicht nur gegen die zwei 18-Jährigen eine Anklage wegen versuchten Mordes ein, sondern auch gegen den 20-Jährigen, der dem 26-Jährigen ebenfalls in den Rücken gestochen haben soll. Zudem wurde einer der beiden 18-Jährigen noch zusätzlich wegen absichtlicher, schwerer Körperverletzung angeklagt. Er soll dem 32-Jährigen in den Oberschenkel gestochen haben. Im Laufe des Prozesses dehnte der Staatsanwalt die Anklage gegen die zwei Mitangeklagten wegen Beteiligung an der Körperverletzung aus.

18-jähriger Angeklagter sprach von Notwehr

Der Erstangeklagte 18-Jährige sagte im Prozess aus, er habe aus Notwehr gehandelt. Die beiden anderen Beschuldigten zeigten sich nicht geständig. Die Zeugenaussagen waren teils widersprüchlich. Das Gericht sprach den beiden Opfern Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 Euro beziehungsweise 1.000 Euro zu.

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