Commerzialbank-Prozess in NÖ: Käseglocke gegen Amtsgeheimnis

Commerzialbank-Prozess in NÖ: Käseglocke gegen Amtsgeheimnis
Ex-Nationalbank-Mitarbeiter soll geheime Informationen in der Causa Commerzialbank Mattersburg weitergegeben haben.

Zusammenfassung

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  • Ex-Nationalbank-Mitarbeiter vor Gericht wegen Weitergabe geheimer Informationen an Ex-Bankchef der Commerzialbank Mattersburg.
  • Angeklagter erhielt Wertgeschenke und bekennt sich schuldig, verurteilt zu 8 Monaten bedingter Haft mit 3 Jahren Probezeit.
  • Prozess im Kontext von groß angelegtem Betrug und Korruption, Hauptverhandlung läuft separat am Landesgericht Eisenstadt.

Von Paula Leschnig

Eigentlich handelte es sich nur um einen Nebenprozess der Causa der Commerzialbank Mattersburg, doch der Saal 16 am Landesgericht Korneuburg ist am Dienstagvormittag fast bis zum letzten Platz gefüllt, als der Angeklagte den Verhandlungsraum betritt.

Verantworten muss sich der ehemalige Nationalbank-Mitarbeiter vor Gericht, weil ihm die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Verletzung des Amtsgeheimnisses vorwirft.

Der Angeklagte soll dem Ex-Bankchef Martin Pucher vorab von Prüfverfahren rund um das Insolvenzverfahren der Commerzialbank Mattersburg berichtet haben. Laut WKStA hätte die Bank dadurch von längerer und gezielterer Vorbereitungszeit profitiert. Erheblich erschwert und in ihrer Effektivität eingeschränkt wurde dadurch die Arbeit der Bankenprüfung, meint die WKStA.

Die Hintergründe: Bei der Causa rund um die Commerzialbank Mattersburg wird wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs, Untreue, betrügerischer Krida, Bilanzfälschung, Geldwäsche sowie wegen diverser Korruptionsvorwürfe ermittelt. Dem Ex-Chef und der ehemaligen Vorständin Franziska Klikovits wird vorgeworfen, Fake-Kredite angelegt zu haben. Dadurch soll für die Bankkunden ein Gesamtschaden von 600 Millionen Euro entstanden sein. Durch die Informationsweitergabe des Angeklagten hätten die "Fake-Kredite" versteckt werden können, heißt es von der WKStA.

Anruflisten belegen Schuld

Der Angeklagte war langjähriger Mitarbeiter der Nationalbank und mit Pucher befreundet. Anruflisten sollen beweisen, dass der 58-Jährige den Ex-Bankchef vorab über Prüfverfahren seiner Bank informiert haben soll. Die Staatsanwaltschaft zitiert den Angeklagten in einer Nachricht am Anrufbeantworter mit: "Du wirst Besuch bekommen, der dich nicht erfreuen wird". Eigentlich werden die betroffenen Banken erst zu Prüfbeginn in Kenntnis gesetzt.

Commerzialbank-Prozess in NÖ: Käseglocke gegen Amtsgeheimnis

Der Prozess fand am Landesgericht Korneuburg statt.

Im Gegenzug soll der Angeklagte Wertgeschenke von Pucher erhalten haben. Dabei handelte es sich unter anderem um eine Käseglocke, Badehandtücher und Toaster. "Sie werden ja wohl für eine Käseglocke nicht Ihr Amtsgeheimnis verletzt haben?", fragt Richter Manfred Hohenecker. "Nein, ich habe dadurch keinen finanziellen Vorteil erhalten", heißt es vom Angeklagten.

Die Staatsanwaltschaft argumentiert die Schuld des 58-Jährigen damit, dass er systematisch vorgegangen sei. Die Informationen seien ihm nicht durchgerutscht, sondern er habe mehrere Jahre lang den ehemaligen Bankenchef informiert. Konkret geht es um die Jahre 2015, 2017 und 2020. 

Angeklagter geständig

Der Angeklagte bekennt sich schließlich schuldig und entschuldigt sich. Der Verteidiger bittet um einen milderen Schuldspruch, denn sein Mandant habe alles verloren: "Er wird nie wieder Arbeit finden, sein Leben ist praktisch aus." Der Richter merkt an: "Wir können die Millionen-Beträge, die an Schaden entstanden sind, nur schätzen".

Im Anklagepunkt der Verletzung des Amtsgeheimnisses spricht der Richter den Angeklagten schließlich mit 8 Monaten bedingter Haft schuldig, mit 3 Jahren Probezeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Richter begründet seine Entscheidung damit, dass "die Beweislage erdrückend" war. Das reumütige Geständnis des Angeklagten habe sich mildernd auf das Strafmaß ausgewirkt. Eine Diversion sei aus "generalpräventiven Gründen" nicht möglich, erklärt der Richter. "Den finanziellen Schaden, den Sie angerichtet haben, will ich lieber nicht wissen", sagt er zum Abschluss. Der Angeklagte verzichtet auf Rechtsmittel.

Ex-Bankchef Pucher war bei der Verhandlung nicht anwesend. Auch Klikovits war geladen, ihre Zeugenaussage war aber wegen des Geständnisses des Angeklagten nicht mehr notwendig. Die Hauptverhandlung der Causa läuft am Landesgericht Eisenstadt. Dort müssen derzeit sich die Ex-Bankvorständin und drei Unternehmer verantworten.

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