Mit "Pfand-Trick" 850.000 Euro ergaunert: Haft für Bademeister

Prozess am Landesgericht Salzburg: Hotel-Mitarbeiter zu 24 Monaten teilbedingt verurteilt.
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Ein Bademeister ist am Dienstag am Landesgericht Salzburg wegen Veruntreuung von 850.000 Euro zu einer teilbedingten Haftstrafe von 24 Monaten, davon 16 Monate auf Bewährung, verurteilt worden. Der Beschuldigte soll als Mitarbeiter eines Hotelbetriebes im Pinzgau in den Jahren von 2018 bis 2024 ein Pfand für geliehene Handtücher und Bademäntel verbucht haben, obwohl er die Zahlungen laut Anklage erfunden hat, und das fiktive Pfand selbst kassiert haben.

Der Pinzgauer war grundsätzlich geständig. In zahlreichen Einzelfällen soll er im Kassensystem die Aus- und Rückgabe von Handtüchern und Bademänteln gegen das dafür vorgesehene Pfand bloß vorgetäuscht haben. Mit dem Geld aus diesem Pfand-Trick soll er den gehobenen Lebensstil seiner Freundin finanziert haben.

Als Ursache für den hohen Negativsaldo am Pfandkonto vermutete man zunächst einen Softwarefehler im Computersystem des Betriebes. Schließlich wurde festgestellt, dass genau an jenen Tagen, an denen der Beschuldigte in der Badewelt Dienst hatte, es besonders viele Pfandrückgaben gab. Videoaufnahmen aus einer Überwachungskamera halfen dabei, den Schwindel aufzudecken.

Dem Privatbeteiligten wurde dem Urteil zufolge 800.000 Euro Schadensersatz zugesprochen, wie Gerichtssprecher Thomas Tovilo-Moik informierte. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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