Künftig Handyblitzer in Salzburg: Wer telefoniert oder tippt, zahlt
LH-Stellvertreter Stefan Schnöll, ÖVP, zu Besuch in Rheinland-Pfalz, um die Handyblitzer zu begutachten.
Ablenkung ist mittlerweile die Unfallursache Nummer 1 im Straßenverkehr, konkret: Ablenkung durch das Smartphone. Immer häufiger wird gewischt, gescrollt, getippt und gelesen, während die Aufmerksamkeit eigentlich beim Verkehr liegen sollte.
Natürlich ist das Benutzen eines Handys strafbar, oft scheitert es aber an den Kontrollen in der Praxis.
Das will Salzburgs Landeshauptfrau-Stellvertreter und Verkehrslandesrat Stefan Schnöll, ÖVP, nicht mehr länger tolerieren und hat deswegen vergangene Woche einen Arbeitsbesuch nach Rheinland-Pfalz absolviert. Dort wird nämlich bereits mit jenen Kameras gearbeitet, die der Politiker gerne auch in Salzburg im Einsatz sehen würden. Fünf mobile Handyblitzer, offiziell 'Monocams', sind dort bereits im Einsatz - mit großer Effektivität.
40 Meter im Blindflug unterwegs
Die Wichtigkeit der Schaffung dieser Kontrollmöglichkeit sieht Schnöll auch statistisch untermauert: „Ich habe für Salzburg die 'Vision Zero' – keine Verkehrstoten im Jahresverlauf. Deswegen müssen wir dringend Maßnahmen gegen das Handy am Steuer ergreifen. Wer bei 50 Stundenkilometern nur drei Sekunden auf den Bildschirm schaut, ist über 40 Meter im Blindflug unterwegs.“
Wer im Auto telefoniert oder scrollt, zahlt 100 Euro.
Wie funktioniert der Handyblitzer? Die Kamera muss auf Brücken oder an anderen erhöhten Punkten montiert werden. Sie filmt die Fahrzeuge und kann erkennen, ob jemand eine Hand oder ein Handy beim Gesicht hat. Gibt es einen Verdachtsmoment, wird eine Aufnahme von der Situation und dem Kennzeichen gemacht, die dann direkt zu zwei geschulten Polizisten kommt.
Die müssen nach dem Vier-Augen-Prinzip entscheiden: Liegt eine Gesetzesübertretung vor? Wenn dies nicht der Fall ist, wird das Bild sofort gelöscht. Im anderen Fall wandern die Daten direkt an die Bußgeldstelle.
Rechtliche Grundlage muss geschaffen werden
Damit die Geräte auch in Österreich verwendet werden können, bräuchte es entsprechende, rechtliche Grundlagen. Konkret müsste der Paragraf 98 der Straßenverkehrsordnung (StVO), in dem es um die Verkehrsbeobachtung und die entsprechenden Kontrollen geht, erweitert werden. "Wir arbeiten soeben einen entsprechenden Gesetzesvorschlag aus, der spätestens im Herbst an das Verkehrsministerium herangetragen werden soll - verbunden mit einem Besuch der Kolleginnen und Kollegen aus Rheinland-Pfalz, die das Gerät bei uns präsentieren und testen werden", so Schnöll.
In Rheinland-Pfalz hat sich gezeigt, dass der Einsatz Sinn macht: Binnen der ersten beiden Monate wurden bereits 437 Lenker gestraft. Seither werden im Schnitt monatlich rund 200 Verstöße festgestellt. Messdaten vor und nach den Überwachungen belegen darüber hinaus die präventive Wirkung der Handyblitzer.
Ein Erhöhung des Strafrahmens - derzeit zahlt 100 Euro, wer mit dem Smartphone am Steuer erwischt wird - sei vorerst nicht das Ziel, heißt es aus dem Büro von Stefan Schnöll.
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