Hausbesitzer (66) erschoss Einbrecher: Jetzt wird er wegen Mordes angeklagt

Der Hausbesitzer handelte laut Staatsanwaltschaft nicht in Notwehr. Dem Mann droht jetzt sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Ein Polizist steht vor einer Polizeiabsperrung auf einer Straße.

Nach den tödlichen Schüssen eines Hausbesitzers auf einen mutmaßlichen Einbrecher am 31. Juli 2025 in der Stadt Salzburg wird der 66-Jährige wegen Mordverdachts angeklagt. Wie die Staatsanwaltschaft Salzburg am Freitag mitteilte, sei nach den Ermittlungsergebnissen davon auszugehen, dass der Schütze nicht in Notwehr handelte. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Mann zehn bis 20 Jahre Haft oder eine lebenslange Freiheitsstrafe. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

Der Angeklagte ist gerichtlich unbescholten und befindet sich seit 17. Oktober 2025 in Untersuchungshaft. Die Tat selbst ereignete sich am Nachmittag des 31. Juli im Stadtteil Gnigl. Der 31-jährige Einbrecher - ein Ungar - war damals gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin in das Haus mit Garten eingedrungen. Das Paar soll den Maschendrahtzaun zum Wohnhaus aufgeschnitten haben und über den Garten zur Terrasse gelangt sein. Dort sammelte das Duo Beute aus dem Haus zusammen. Nachdem sie bereits einen Teil des Diebesguts weggebracht hatten, kehrten sie zum Haus zurück. Dabei wurden sie vom heimkommenden Bewohner überrascht, der den Einbrecher erschoss.

Schütze sagte, er sei mit Messer bedroht worden

Der 66-Jährige sagte später zur Polizei, dass er im Haus auf die zwei Personen aufmerksam geworden sei. Dabei sei er vom Einbrecher mit einem Messer bedroht worden, woraufhin er sich mit seiner Faustfeuerwaffe verteidigt habe. Die Ermittlungen hätten laut Staatsanwaltschaft jedoch ergeben, dass der Einbrecher bei der Schussabgabe bereits auf der Flucht vom Grundstück war. Der Mann wurde aus etwas mehr als neun Metern Entfernung von einem Projektil am Hinterkopf getroffen.

Der Verteidiger des Schützen, Rechtsanwalt Kurt Jelinek, sagte im Herbst in einer Stellungnahme zur APA, dass sein Mandant unschuldig sei. Es handle sich in diesem Fall um Notwehr oder um eine "irrtümliche Annahme einer Notwehr", so der Advokat. Die Festnahme des 66-Jährigen im vergangenen Herbst wurde übrigens wegen Tatbegehungsgefahr angeordnet. Der Mann habe trotz der laufenden Ermittlungen und ein gegen ihn verhängtes vorläufiges Waffenverbot versucht, seine Faustfeuerwaffe von der Landespolizeidirektion Salzburg zurückzubekommen. Sein Argument: Er brauche diese, um sich gegen Dämmerungseinbrüche schützen zu können.

Die am Tatort gefasste Komplizin (30) des getöteten Einbrechers wurde im Dezember am Landesgericht Salzburg zu einer Strafe von 15 Monaten Haft, zwei Monate davon unbedingt, verurteilt. Sie dürfte im Sommer 2025 ihrem neuen Partner nach Salzburg gefolgt sein und gemeinsam mit ihm zweimal in Häuser bzw. Wohnungen eingebrochen und zudem einen E-Scooter und eine Bankomatkarte gestohlen haben.

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