Zwei mutmaßliche Dschihadisten in Graz verurteilt
Im Grazer Straflandesgericht sind am Mittwoch zwei mutmaßliche Jihadisten wegen terroristischer Vereinigung, krimineller Organisation und Bildung einer staatsfeindlichen Verbindung verurteilt worden. Ein 38-Jähriger, der Mitglieder für die Terrororganisation Islamischer Staat angeworben haben soll, wurde zu acht Jahren, ein 24-Jähriger mit Bombenplänen am USB-Stick zu sieben Jahren.
Hohe Sicherheitsvorkehrungen
Der Prozess begann unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen - von vermummten Justizwachebeamten bis schwerbewaffneter Cobra - am Montag (27.11.) und dauerte drei Tage. Der 38-Jährige Österreicher soll laut Ankläger in einem radikalen Glaubensverein "eine zentrale ideologische Rolle" eingenommen haben. Ihm wurde angelastet, mehrere Personen überredet zu haben, tatsächlich nach Syrien zu gehen und sich dem IS anzuschließen. Zwei Paare und ihre insgesamt neun Kinder waren darunter, "die direkt in die Hölle gegangen sind", wie es der Staatsanwalt formulierte. Die Eltern mussten sich nach ihrer Rückkehr in Graz vor Gericht verantworten und wurden verurteilt.
Der Angeklagte hatte mehrfach betont, dass er das Gericht nicht anerkennen würde. Auch sein Pflichtverteidiger durfte nicht für ihn sprechen und nahm daher schweigend an der Verhandlung teil. Die Standardantwort des Beschuldigten lautete: "Keine Antwort". Er distanzierte sich auch von seinen bisherigen Aussagen: "Da bin ich eingeschüchtert worden", erklärte er. Ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes beschrieb ihn als Vertreter einer "ursprünglichen Richtung des Islam, die alle demokratischen Strömungen ablehnt".
USB-Stick mit explosiven Daten
Anders lag der Fall beim jüngeren Angeklagten. Der 24-Jährige Bulgare fuhr selbst nach Syrien und kehrte 2015 wieder zurück. Bei ihm fand sich bei einer Hausdurchsuchung ein USB-Stick mit Texten zu den Themen "Sprengstoff-Bombenlehre", "Anschlag mit Mobiltelefon", "Herstellung und Verwendung biologischer Waffen" oder "militärische Nutzung von Elektronik", zu Blei- und Arsenvergiftungen sowie Napalm. "Das war ein Lehrgang zur Durchführung von Terroranschlägen" befand der Staatsanwalt. Zusätzlich wurden beim Beschuldigten an der Türschnalle seines Zimmers im Männerwohnheim Spuren des Sprengstoffs TNT (Trinitrotoluol) gefunden.
Während der Ankläger ihn als "massiv radikal" einstufte, nannte ihn sein Verteidiger einen "neugierigen Menschen", der sich "Blödsinn heruntergeladen hat". Die Bomben-Baupläne und andere technische Anleitungen wurden von einem Sprengstoff-Sachverständigen untersucht. "Das sind Schaltbilder, die elektrotechnische Grundschaltungen darstellen. Die Standardschaltungen wurden um elektronische Detonatoren erweitert, um eine Sprengung auszulösen", erklärte der Gutachter. "Alle Schaltungen sind voll funktionstüchtig", bestätigte der Experte auf Frage des Richters, ob man aus diesen Plänen tatsächlich Bomben hätte herstellen können.
Auf dem USB-Stick fand sich auch eine Beschreibung, wie man eine Sprengung mit einem Mobiltelefon zünden könne. "Das ist eine Anleitung für eine Fernauslösung, die funktioniert", meinte der Sachverständige. Eine weitere Anleitung betraf die Herstellung eines Sprengstoffes aus Salpeter, Schwefelsäure und Glycerin sowie die Erzeugung von Napalm. Den Schwierigkeitsgrad der Herstellung eines solchen Stoffes beschrieb der Gutachter "vom Niveau her wie ein normales Gericht, so, als ob man kochen würde".
Urteil nicht rechtskräftig
Die Geschworenen befanden beide Angeklagten für schuldig. Der 38-jährige Österreicher muss acht Jahre ins Gefängnis, der 24-jährige Bulgare wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt. Beide sind seit Jänner 2017 in Untersuchungshaft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der jüngere Angeklagte fuhr selbst nach Syrien und kehrte 2015 wieder zurück. Bei ihm fand sich ein USB-Stick mit Texten zu den Themen "Sprengstoff-Bombenlehre", "Anschlag mit Mobiltelefon", "Herstellung und Verwendung biologischer Waffen" oder "militärische Nutzung von Elektronik", zu Blei- und Arsenvergiftungen sowie Napalm. "Das war ein Lehrgang zur Durchführung von Terroranschlägen" befand der Staatsanwalt. Zusätzlich wurden beim Beschuldigten an der Türschnalle seines Zimmers Spuren des Sprengstoffs TNT (Trinitrotoluol) gefunden. Zu einem Mädchen soll er außerdem gesagt haben, er habe jetzt "Lust, ein paar Köpfe abzuschneiden."
Während der Ankläger ihn als "massiv radikal" einstufte, nannte ihn sein Verteidiger einen "neugierigen Menschen", der sich "Blödsinn heruntergeladen hat". Er wolle aber "nicht die Leute abschlachten", sondern er habe nur angeben wollen.
Der 38-Jährige betonte mehrmals, er habe sich "von diesem Gericht losgesagt", daher durfte sein Pflichtverteidiger auch nichts sagen. Er selbst gab sich auch wenig auskunftsfreudig. "Keine Antwort", lautete seine Standardfloskel. Er distanzierte sich auch von seinen bisherigen Aussagen: "Da bin ich eingeschüchtert worden", erklärte er.
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