Am Montag veröffentlichte das Klimaschutzministerium auf dem Twitter-Kanal des Klimatickets dann ein Update: Ab sofort können auch Besitzer des Klimatickets Österreich ihr Rad kostenlos mitnehmen – mit einer Einschränkung: „zu bestimmten Zeiten“.
Konkret Montag bis Freitag von 9 bis 15 und ab 18.30 Uhr sowie samstags, sonntags und feiertags ganztägig. Das sind, wohl nicht zufällig, dieselben Zeiten, zu denen das Rad mit in die U-Bahn genommen werden darf – und ließ folglich bei einigen die Alarmglocken läuten.
Die große Frage lautete: Darf man jetzt, wie in der U-Bahn, auch in der S-Bahn zu Stoßzeiten sein Fahrrad gar nicht mehr mitnehmen?
Verschlechterung
Die Antwort der ÖBB: Doch, darf man – aber man braucht jetzt ein Ticket dafür. Ab 1,40 Euro kostet ein solches bei Onlinekauf pro Fahrrad und Strecke laut Bahn, 1,60 Euro laut KURIER-Test.
Für Berufspendlerinnen und -pendler, die die Kombination nutzen, um die viel zitierte letzte Meile zum bzw. vom Bahnhof mit dem Fahrrad zu überbrücken, kann sich das übers Jahr gerechnet auf mehr als 700 Euro aufsummieren.
Kurz gesagt: Eine signifikante Verschlechterung für eine, wenn auch recht übersichtliche, Gruppe von Kundinnen und Kunden.
Lenkungseffekt
Dennoch: Die Neuregelung steht. Während der Hauptverkehrszeiten seien die Züge „sehr gut ausgelastet“, sagen die ÖBB. Und obwohl es in den Nahverkehrszügen eigene Fahrradbereiche gibt, stören die Räder dort offensichtlich.
Durch das Preisschild will man sie jetzt aus den Zügen bekommen bzw. in andere Züge verlagern. Was für Auflüglerinnen und Ausflüglern ein deutlich geringeres Problem darstellt als für diejenigen, die zu einer bestimmten Zeit im Büro sein müssen.
Aufgrund der kurzfristigen Änderung und wohl auch der, gelinde gesagt, sehr zurückhaltenden Kommunikation gilt bis 31. Oktober eine Kulanzfrist. Wer bis dahin zu den Stoßzeiten ohne Rad-Ticket angetroffen wird, kann es im Zug nachkaufen – allerdings um 8 Euro. Nach Ablauf der Kulanzfrist, also ab dem 1. November, wird den Reisenden eine Fahrgeldnachforderung ausgestellt, heißt es seitens der ÖBB.
Heimlichtuerei
Wie zurückhaltend die Änderung der Tarifbestimmungen kommuniziert wurde, zeigt sich übrigens auch auf der Webseite des VOR: Die kennt die neue Regelung nämlich noch gar nicht (siehe Screenshot unten). Nur, wer sich durchgräbt, findet die neuen Bestimmungen zur Fahrradmitnahme in einer pdf-Datei.
Beim Verkehrsverbund gibt man sich diesbezüglich auf KURIER-Nachfrage kritikbereit. Man werde die Informationsweise intern noch einmal thematisieren, sagte ein Sprecher.
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