Wiederbetätigung und Drogenhandel: 42-Jähriger verurteilt
Am Landesgericht Salzburg ist am Freitag ein 42-jähriger Wiener wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung und Drogenhandels zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Er soll 16 Kilo Cannabis angekauft und großteils weiterverkauft sowie zahlreiche Postings mit neonazistischem Inhalt weitergeleitet haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Anklage warf ihm den Kauf von 16 Kilo Cannabiskraut vor, was der Kellner heute im Prozess auch zugab. Außerdem wurden ihm 58 einschlägige „Nazi“-Postings in verschiedenen WhatsApp-Gruppen zur Last gelegt. „Das war nur ein depperter Spaß“, sagte der bisher unbescholtene Beschuldigte und bekannte sich daher zum Vorwurf der Wiederbetätigung nicht schuldig.
In den versendeten Bildern, Videos und Nachrichten seien Adolf Hitler verherrlicht und die Gräueltaten des Nationalsozialismus verharmlost worden, warf die Staatsanwältin dem Angeklagten vor. Die Bilder wurden heute im Verhandlungssaal auf Leinwand projiziert, zu sehen war unter anderem ein Foto eines Transportes von Nazi-Opfern in einem Güterzug mit dem Hinweis: „Genieße das Leben in vollen Zügen“. Der Angeklagte habe auch von sich selbst Fotos verschickt, auf dem er den Hitlergruß zeigte, sagte die Klägerin.
"Radikaler Freundeskreis"
Das Verschicken dieser Dateien im Zeitraum von zweieinhalb Jahren hat der 42-Jährige heute eingestanden. „Ja, ich hab das weitergeschickt, aber mir keine Gedanken darüber gemacht. Das war ein depperter Spaß. Ich habe das nicht mit dem Vorsatz gemacht, mich im nationalsozialistischen Sinne wiederzubetätigen“, beteuerte der Wiener. „Ich bin SPÖ-Wähler und bin vom Holocaust und Nationalsozialismus weit entfernt“, betonte der Angeklagte. Der Verteidiger gab auch zu bedenken, dass bei einer Hausdurchsuchung beim Wiener keinerlei Nazi-Utensilien gefunden worden waren. „Er war weder Mitglied in einem radikalen Verein noch hatte er einen radikalen Freundeskreis.“
Zum Vorwurf des Drogenhandels sagte der 42-Jährige, er habe das Cannabis in Tschechien für einen befreundeten Gast besorgt. „Er war mein einziger Kunde.“ Pro Kilo habe er, der Angeklagte, 2.500 Euro bezahlt und beim Weiterverkauf 500 Euro draufgeschlagen. Damit habe er seine Kokainsucht finanziert. „Ich war über 20 Jahre im Gastgewerbe. Alkohol, Amphetamin und Drogen waren immer präsent.“ Den Druck, 16 Stunden am Tag im Winter ohne einen freien Tag zu arbeiten und die geforderte Leistung zu erbringen, habe er nur mehr im Rauschzustand bewältigen können.
Jene drei der insgesamt 16 Kilo Cannabis, die er noch nicht weiterverkauft hatte, wurden in der Wohnung des Wieners sichergestellt. Er befand sich seit sieben Monaten in Untersuchungshaft.
Das Gericht sprach ihn am frühen Abend schuldig im Sinne der Anklage. Er wurde zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt. Da weder die Staatsanwältin noch der Verteidiger eine Erklärung abgaben, ist der Spruch noch nicht rechtskräftig, informierte Gerichtssprecher Peter Egger.
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