Wie Airbnb-Vermieter den Corona-Beschränkungen trotzen

CORONAVIRUS - SITUATION IN ST. GILGEN/WOLFGANGSEE
Auf Onlineplattformen werden auch für Ostern noch Ferienwohnungen angeboten. Salzburg stellt klar, dass das nicht erlaubt ist.

Ein Oster-Kurzurlaub in den Salzburger Bergen? Trotz Ausgangsbeschränkungen und der Schließung von Beherbergungsbetrieben scheint das mittels Airbnb möglich. Allerdings ist es illegal. Das stellte das Land am Donnerstag klar. „Es handelt sich um eine gewerbliche Tätigkeit. Das ist derzeit verboten und geht genauso wenig wie die klassische Vermietung“, sagt Raumordnungslandesrat Josef Schwaiger (ÖVP) zum KURIER.

Wie die Salzburger Nachrichten berichten, ist das Buchen auf Airbnb weiterhin möglich. Auch für das Osterwochenende und sogar in Quarantänegemeinden werden Buchungen angenommen. Vermieter raten Interessenten, selbst herauszufinden, ob es in Sachen Coronavirus Restriktionen durch die Regierung gibt.

Airbnb verweist in einer Stellungnahme ebenfalls auf die Vermieter. „Wir weisen alle Gastgeber und Gäste, die eine Reise nach Österreich gebucht haben, gezielt per eMail auf die aktuellen Einschränkungen für die Beherbergung zur Eindämmung von Covid-19 hin. Auf unserer Webseite stellen wir Informationen zu der Verordnung der Bundesregierung sowie der einzelnen Bundesländer bereit“, schreibt eine Airbnb-Sprecherin auf KURIER-Anfrage.

Nachweis für Einreise

In Saalfelden soll eine auswärtige Familie laut SN eine Ferienwohnung bezogen haben. Es dürfte sich dabei um absolute Einzelfälle handeln. Laut einer Auskunft der Salzburger Polizei sei praktisch kein Touristenaufkommen festzustellen.

Die Einreise nach Österreich ist prinzipiell erlaubt, etwa wenn man einen legalen Zweitwohnsitz hat. Wer an der Grenze einen Meldungsnachweis vorlegt und ein Formular unterschreibt, sich für 14 Tage in Heimquarantäne zu begeben, darf einreisen. Wer ohne Zwischenstopp wieder ausreist, kann auch freilich kürzer als 14 Tage im Land bleiben.

In Quarantänegemeinden wird für Reisewillige aber spätestens bei den Kontrollen am Ortseingang Endstation sein. Das Land hat die Quarantäne-Verordnung dahingehend repariert, dass die Zufahrt zu Zweitwohnsitzen nicht mehr erlaubt ist.

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