Wegen Strompreiserhöhung: Anwalt klagt Klagenfurter Stadtwerke

Strompreis steigt Anfang 2022 in Wien, NÖ und Burgenland
Eine Grundpreiserhöhung von 1,44 auf 4,90 Euro sei für den Kläger nicht nachvollziehbar.

Ein Anwalt hat eine Klage gegen die Klagenfurter Stadtwerke eingebracht, es geht um seine Stromabrechnung. Eine Grundpreiserhöhung von 1,44 auf 4,90 Euro sei für den Kläger nicht nachvollziehbar, bestätigte Gerichtssprecher Gernot Kugi auf APA-Anfrage einen ORF-Bericht. Diesem zufolge beruft sich der Kläger auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die den Grundpreis an den Verbraucherpreisindex knüpfen - und dieser rechtfertige keine Erhöhung um mehr als 300 Prozent.

Stadtwerke lassen es auf Prozess ankommen 

Der Streitwert setzt sich zusammen aus einem Leistungsbegehren von 10,14 Euro - die Grundpreiserhöhung - plus vier Prozent Zinsen, erklärte Gerichtssprecher Kugi. Ein zweites Begehren ist ein Unterlassungsbegehren gegen die Erhöhung des Grundpreises über dem Verbraucherpreisindex. Dieses ist mit 500 Euro bewertet.

Die Stadtwerke wollen es auf einen Prozess ankommen lassen. Man beziehe sich bei der Preisänderung nicht auf die AGB sondern auf den Rahmen, den das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) zur Verfügung stelle, hieß es von einer Sprecherin.

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