Wegen Delta-Variante: Verschärfung für Kontaktpersonen

Symbolbild
Bisher haben teilgeimpfte Personen im Falle eines Kontaktes mit einer infizierten Person als K2 gegolten, nun gelten sie als K1.

Die Delta-Variante ist mittlerweile in Österreich angekommen. Der immer größer werdende Parlaments-Cluster hat nun ein Licht auf das bestehende Contact-Tracing geworfen. Bereits über 300 Personen werden zu dem Corona-Cluster im U-Ausschuss gezählt. Sieben Personen sind aktuell infiziert. Aufgrund der Delta-Variante wurden die Kontakteinschränkungen nun verschärft. 

Bisher haben Geimpfte im Falle eines Kontaktes mit einer infizierten Person bereits nach dem ersten Stich (ab Tag 22) als K2 gegolten, nun gelten sie als K1. Auf der Seite des Gesundheitsministeriums heißt es nun, dass bei Verdacht auf die "Delta-Variante bei teilimmunisierten Personen von einer Herabstufung abzusehen ist".

Als Verdachtsfall auf die Delta-Variante ist jeder Fall anzusehen, solange kein gegenteiliger Befund (PCR-Test) vom untersuchenden Labor vorliegt. 

Parlaments-Cluster nicht Anlass für Änderung

Dabei handle es sich laut dem Ministerbüro von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein aber nur um eine Empfehlung. Der jeweilige Arzt oder die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde könne entscheiden, ob eine Person als K1 gilt, heißt es aus dem Büro. Die Bezirksverwaltungsbehörde darf wenn gewisse Umstände vorliegen, dann einen Absonderungsbeschied abgeben. 

Die Änderung sei jedoch nicht aufgrund des aktuellen Parlaments-Cluster vorgenommen worden, sondern bereits am 25. Juni. Nun tritt die neue Einordnung nur erstmal im großen Rahmen ein, denn zu dem Cluster zählen auch bereits teilgeimpfte Personen.  

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