Was vor der Freigabe zum Wolfs-Abschuss noch ungeklärt ist

Was vor der Freigabe zum Wolfs-Abschuss noch ungeklärt ist
Verfahrensdauer und Beweise sind noch offen. Der Problemwolf könnte vor einer Entscheidung weiterziehen.

Nicht nur für die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau ist es eine Premiere. Am Montag brachte die Agrargemeinschaft Tofernalm bei der Behörde den Antrag auf Entnahme eines Problemwolfs ein. Erstmals läuft damit in Österreich ein Verfahren zum EU-rechtlich gedeckten Abschuss eines Wolfes.

Wann der Bescheid vorliegt, ist nicht die einzige offene Frage zu Beginn des Verfahrens. „Wir können nicht sagen, wann das Verfahren abgeschlossen ist. Wir brauchen etliche Gutachten. Auf alle Fälle werden wir das Verfahren vorrangig behandeln“, sagt Bezirkshauptmann Harald Wimmer zum KURIER.

Wolfriss in Großarl

23 tote Schafe

Die genaue Zahl der Schadensfälle, über die am Wochenende noch spekuliert wurde, steht nun immerhin fest. Laut Hubert Stock, Wolfsbeauftragter des Landes, gab es auf der Alm in Großarl 23 getötete und drei schwer verletzte Schafe. Dazu werden zwölf Tiere vermisst. Damit sind die Anforderungen für einen Entnahme-Antrag gegeben.

Denn laut Managementplan des Landes wird bei 25 gerissenen Tieren innerhalb eines Monats von einem Problemwolf gesprochen. Allerdings ist noch offen, ob alle Risse auf das Konto desselben Tieres gehen. „Wir gehen aber davon aus. Dass viele Tiere in kurzer Zeit gerissen wurden, deutet darauf hin, dass es kein Rudel war“, erklärt Stock.

WWF plant Einspruch

Selbst die definitive Bestätigung, dass es sich um einen Wolf handelt, steht noch aus. Die Bissspuren würden aber darauf hindeuten, sagt Stock. Die Bauern der Agrargemeinschaft Tofernalm haben ihre Schafe am Freitag aus Angst vor weiteren Rissen von der Alm geholt. Ob sich der Wolf bei Vorliegen des Bescheids noch in der Region aufhält oder schon weitergezogen ist, ist aber ungewiss. „Vor allem, nachdem ihm die Nahrungsquelle entzogen worden ist“, sagt Stock. Sollte die Behörde den Abschuss erlauben, ist der Bescheid auf den Bezirk St. Johann beschränkt.

Die Naturschutzorganisation WWF kündigte am Montag rechtliche Schritte gegen einen allfällig positiven Bescheid an und kritisierte das Vorgehen des Landes. Gelindere Mittel wie Herdenschutz oder der Einsatz von Hunden seien nicht ernsthaft versucht worden. Mit den jetzt gewählten Maßnahmen falle „Salzburg nach zuletzt positiven Ansätzen wieder ins Mittelalter des Naturschutzes zurück“, sagte Christian Pichler vom WWF.

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