Vorarlberger verging sich sexuell an sechs Kindern: 13 Jahre Haft

(Symbolbild)
46-Jähriger unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt. Urteil nicht rechtskräftig.

Ein 46-jähriger Mann ist am Landesgericht Feldkirch am späten Montagabend unter anderem wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Er soll sich zwischen 2003 und 2014 an sechs Kindern im Alter von neun bis 13 Jahren vergangen haben. Das Urteil wurde am Dienstagvormittag vom Gericht bekanntgegeben, es ist nicht rechtskräftig.

Die Liste der Anklagepunkte gegen den 46-Jährigen aus dem Vorarlberger Oberland war lang: Neben des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen wurde ihm auch pornografische Darstellung Minderjähriger, sittliche Gefährdung von Personen unter 16 Jahren, schwere Nötigung sowie Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vorgeworfen. Zu den Übergriffen soll es im Bezirk Bludenz und auch im Bezirk Spittal an der Drau gekommen sein, wo der Angeklagte einen Zweitwohnsitz hat.

Wie der Staatsanwalt in seinem Eingangsplädoyer ausführte, soll der Angeklagte etwa den Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin wiederholt zum Oralverkehr gezwungen und davon auch Filme angefertigt haben. Mit einem elfjährigen Mädchen habe er versucht, ein pornografisches Video anzufertigen. "Doch dieser Versuch misslang", so der Staatsanwalt. Die Verteidigerin des 46-Jährigen räumte im Namen ihres Mandanten jahrelang begangenen sexuellen Missbrauch in Form von unsittlicher Berührung ein, bestritt aber jeglichen schweren sexuellen Missbrauch. Sie beschrieb den Angeklagten als einen Menschen, dessen Leben von einem großen Leidensweg geprägt sei. Er sei in seiner Jugend selbst ein Opfer gewesen.

Auf die Machenschaften des Mannes waren amerikanische Ermittler aufmerksam geworden, die im Internet Kinderpornovideos des 46-Jährigen entdeckten. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung wurden bei dem Angeklagten etwa 5.000 Dateien mit Bild- und Videomaterial von nackten Buben und Mädchen beschlagnahmt. Die Vorarlberger Opfer hatten keine Anzeige erstattet.

Nach den Eingangsplädoyers wurde die Öffentlichkeit von dem Prozess ausgeschlossen. Ein ursprünglich auf Dienstag angesetzter zweiter Verhandlungstag wurde offenbar nicht mehr benötigt. Das Urteil erging noch am späten Abend.

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