Was in Vorarlberg ab Montag wieder alles erlaubt ist

PK NACH CORONA-GIPFEL IM BUNDESKANZLERAMT: WALLNER
Landeshauptmann Markus Wallner präsentierte Maßnahmen: Zutritt nur mit negativem Testergebnis.

Die Vorarlberger Landesregierung präsentierte am Dienstagabend erste Öffnungsschritte für das Bundesland. Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) gab dabei nähere Details zur "Modellregion Vorarlberg" bekannt. Zuvor war stundenlang mit dem Bund verhandelt worden.

  • Gastro-Betriebe dürfen indoor wie outdoor aufsperren. Voraussetzung für den Besuch ist ein negativer, behördlicher Antigen- oder PCR-Test. Selbsttests reichen also nur in der Gastro nicht. Zwischen den Tischen ist ein Abstand von zwei Metern einzuhalten. Maximal vier Erwachsene aus maximal zwei Haushalten sind gestattet.
     
  • Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen werden zugelassen. Als Zutrittsbescheinigungen sind Selbsttests in digitaler Form gültig. Sitzplätze müssen zugewiesen werden, ein Präventionskonzept ist verpflichtend. Das Tragen von FFP2-Masken ebenso.
     
  • Weiter in Kraft ist die Ausgangsbeschränkung bis 20 Uhr, Abend-Veranstaltungen sind also nicht möglich sind.
     
  • Das Vereinsleben für Kinder und Jugendliche in Sport- und Kulturvereinen wird wieder erlaubt. Maximal zehn Personen dürfen indoor - mit negativem Test - teilnehmen, maximal 20 outdoor. Sporttrainings sind erlaubt, allerdings nicht bei körpernahen Sportarten (z.B. Kampfsport). Fußballtrainings sind erlaubt, Fußballspiele aber nicht.
     
  • Selbsthilfegruppen dürfen wieder zusammenkommen - mit FFP2-Masken und zwei Metern Mindestabstand.

Das sagt Wallner

"Die Modellregion in Vorarlberg wird ab 15. März umgesetzt", gab Wallner am Dienstagabend kurz nach 19 Uhr bekannt.

Konkret betreffen die Öffnungsschritte die Gastronomie, die Kultur, den Sport und generell alle Veranstaltungen bis zu 100 Personen, sowohl draußen als auch drinnen.

Der Zutritt wird allerdings nur mit einem negativen Test möglich sein. Vorarlberg will dabei auf "Selbsttests in digitaler Form" setzen, wie Wallner erklärte. Dies sei in Österreich völlig neuartig.

Wallner appelliert an die Bevölkerung, dass die Öffnungsschritte nur dann gelingen können, wenn sich die Bürger an die Regeln halten. "Man kann an die Öffnung gewisse Erwartungen haben, aber man sollte keine überzogenen Erwartungen haben", so Wallner. Denn dieser Schritt bedeute mehr Kontakte - in der Gastronomie, im Sport, bei Veranstaltungen.

Grundsätzlich aufrecht bleiben jedenfalls die Ausgangsbeschränkungen ab 20 Uhr, diese werden nicht aufgehoben.

Der Besuch von Veranstaltungen und Gastronomiebetrieben wird möglich sein, allerdings nur mit negativem Testergebnis. Während bei Events der neue digitale Selbsttest ausreichend sein soll, braucht es für den Besuch von Restaurants ein negatives Ergebnis einer Antigen-Teststraße oder einen PCR-Test. Der Abstand zwischen den Tischen beziehungsweise "Verabreichungsplätzen" muss zwei Meter betragen.

Veranstaltungen werden ab 15. März möglich sein, allerdings nur mit maximal 100 Personen, dafür aber sowohl drinnen als auch draußen. Voraussetzungen für den Besuch sind der schon erwähnte negative Test, außerdem gilt eine Registrierungspflicht und die Sitzplätze müssen gekennzeichnet sein. "Schließlich müssen wir wissen, wer an der Veranstaltung teilnimmt", sagt Wallner. Zusätzlich müssen FFP2-Masken getragen werden.

Ebenfalls wieder zugelassen wird das Vereinsleben für Kinder und Jugendliche in Sport- und Kulturvereinen. Auch Selbsthilfegruppen dürfen wieder zusammenkommen.

Einschränkungen

Sportarten, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, dürfen nicht ausgeübt werden. Trainings im Kinder- und Jugendbereich sind aber ab 15. März möglich - im Außenbereich mit einer Gruppengröße von maximal 20, drinnen ist die Teilnehmeranzahl auf zehn beschränkt. Zusätzlich braucht es Covid-19-Präventionskonzepte und einen Beauftragten, der sich um die Einhaltung der Regeln kümmert.

Für Kinder und Jugendliche gelten außerdem folgende Regeln: Von 0 bis 6 Jahren muss keine Maske getragen werden, von 6 bis 14 Jahren braucht man einen Mund-Nasenschutz und über einem Alter von 14 Jahren muss eine FFP2-Maske getragen werden. Ausgenommen davon sind allerdings Tätigkeiten, wo die Umsetzung nicht möglich ist, also zum Beispiel Proben von Blasmusikvereinen.

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