Volltreffer: Online-Casinos wollen sich gegen Sammelklage wehren

Die Vereinigung für Wetten und Glücksspiel (OVWG) befürchtet lange Gerichtsverfahren. Sie fordern eine Liberalisierung des Glücksspiels.

Die Online-Casinos und Wettanbieter wehren sich gegen die Sammelklage des Prozessfinanzierers AdvoFin. "Gegen Rückforderungsansprüche müssten sich die Anbieter gerichtlich zur Wehr setzen", erklärte die Vereinigung für Wetten und Glücksspiel (OVWG) am Dienstag per Aussendung. Der Verband, dem u.a. Cashpoint, Interwetten, Bet-at-home und Mr. Green angehören, warnt vor jahrelangen Verfahren mit unsicherem Ausgang.

Volltreffer: Online-Casinos wollen sich gegen Sammelklage wehren

Sammelklageaktion von AdvoFin

Wie der KURIER berichtete, will AdvoFin für mutmaßlich Geschädigte Spielverluste bei Online-Casinos einklagen, die über keine österreichische Lizenz verfügen. In Österreich haben die Casinos Austria die einzige staatliche Lizenz für Online-Glücksspiel mit ihrer Plattform win2day. Die meisten anderen Anbieter operieren von Malta, Gibraltar, Großbritannien, Irland und von den niederländischen Antillen aus. Sie verfügen meist über örtliche Konzessionen. Die Betreiber sitzen rechtlich gesehen somit im EU-Inland.

Liberalisierung des Glücksspiels gefordert

Hier setzt auch die Rechtsauffassung des OVWG an: "Die Anbieter, die in der EU lizenziert sind, können sich nämlich auf die Dienstleistungsfreiheit berufen und bieten aus unserer Sicht völlig legal in Österreich an, zumal das österreichische Glücksspielmonopol den Vorgaben des Unionsrechts widerspricht", heißt es in einer der APA übermittelten Stellungnahme. Der Verband fordert von der Politik eine Liberalisierung des Glücksspiels in Österreich, "eine Marktöffnung, bei der Lizenzen ohne mengenmäßige Begrenzung, aber geknüpft an hohe Spielerschutzstandards vergeben werden".

Laut den österreichischen Höchstgerichten widerspricht das österreichische Glücksspielmonopol nicht dem EU-Recht.

Volltreffer: Online-Casinos wollen sich gegen Sammelklage wehren

Auszug einer OGH-Entscheidung publiziert auf www.spieler-info.at

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