Karner: "Anlasslose Massenüberprüfung“ als Verfassungsbestimmung

Nach dem Terror-Anschlag in Villach vom Samstag, bei dem ein 23-jähriger Syrer einen 14-jährigen Jugendlichen tötete und fünf Personen verletzte, bleibt Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hart am Thema dran. Zu Wochenbeginn hat er die Juristen seines Ressorts beauftragt, neue rechtliche Wege zu finden, um die „Überprüfung spezieller Zielgruppen“ zu erleichtern.
Am Rande einer Fachtagung zum „Tag der Kriminalitätsopfer“ wiederholte Karner vor Journalisten seine Forderung, die Polizei besser gegen Terrorangriffe wie am Samstag in Villach zu unterstützen.
Der Rechtsabteilung in seinem Haus hat er nach dem jüngsten Anschlag den Auftrag erteilt, neue rechtsstaatlich mögliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um mit der von ihm vorgeschlagenen „anlasslosen Massenüberprüfung“ starten zu können.
„Wir haben derzeit die Möglichkeit, in Asylunterkünften zu kontrollieren, und das tun wir", erklärte Karner. "Leben die Menschen in Privatunterkünften, haben wir diese Möglichkeit nicht.“
Rechtlich vergleichbar wären anlasslose Kontrollen auch in privaten Quartieren mit Verkehrskontrollen, um Alko-Lenker aus dem Verkehr zu ziehen. Auf Nachfrage deutete der Minister an, dass man wohl eine Bestimmung im Verfassungsrang anpeilt.
Die Attentate der vergangenen Monate hätten gezeigt, dass die Täter 18 bis 25 Jahre alt sind und zumeist aus Syrien und Afghanistan stammen. Daher sollten sich die neuen Kontrollen im Wesentlichen auf diese Gruppe konzentrieren.
Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament nötig
Auf die Frage, ob dabei nicht der Rechtsstaat verletzt werden könnte, verwies Gerhard Karner auf die von ihm eingesetzte Arbeitsgruppe. Das sei „keine einfache Lösung und keine schnelle Lösung“. Er deutete an, dass eine Änderung in diesem Bereich wohl eine Verfassungsänderung nach sich ziehe.
Dafür wäre im Parlament eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Die entsprechenden Novellen könnten im Sicherheitspolizeigesetz oder im Fremdenpolizeigesetz stehen.
Erneut gefordert: Überwachung der Messengerdienste
Außerdem müsse, forderte der Minister erneut, der Staatsschutz mehr Möglichkeiten bekommen, um die Social-Media-Aktivitäten möglicher Gefährder mitlesen zu können. „Natürlich sind der demokratische Rechtsstaat und die Verfassung unsere Leitplanke“, sagte er. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liege vor und sei bereits in Begutachtung gewesen.
Der Innenminister kündigte zudem eine Beschleunigung bei der Personalsuche im Bereich digitaler Ermittlungen an und will auch die Errichtung weiterer Cyber-Trainingscenter für Ermittler schneller vorantreiben.
Nicht zuletzt sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für verdeckte Ermittlungen im digitalen Bereich verbessert werden, sodass die Ermittler mehr Sicherheit haben, nicht selbst straffällig zu werden.
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