Strengere Regeln für DNA-Tests gefordert
Der Verfassungsgerichthof (VfGH) hat die Bestimmungen im Sicherheitspolizei-Gesetz zur DNA-Ermittlung für Fahndungszwecke als verfassungswidrig aufgehoben. Die Frage, wann DNA entnommen werden dürfe, müsse vom Gesetzgeber differenzierter und präziser geregelt werden, erläuterte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Mittwoch. Die entsprechende Regelung sei zu weitgehend und erlaube DNA-Ermittlungen schon beim Verdacht auf geringfügige Delikte.
Der VfGH hat dem Gesetzgeber nun eine Frist bis zum 30. Juni 2014 gesetzt, um das Gestz zu reaparieren. Bis dahin bleibt die Regelung in Kraft. Zwar seien die Vorteile der DNA-Fahndung unbestritten, betonte Holzinger. Angesichts der besonderen Sensibilität des DNA-Profils überschreite diese weitgehende Ermächtigung die Grenzen des verfassungsrechtlich Erlaubten vor allem im Hinblick auf den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre.
Unter die die alte Regelung fiele im Sinne des Sicherheitspolizei-Gesetzes aber jede vorsätzlich begangene Straftat, also auch bereits Vermögensdelikte „der leichtesten Art“. Angesichts dessen habe der Gesetzgeber mit der generalisierenden, nicht nach der Schwere des Delikts unterscheidenden Regelung die etwa in der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Grundrechtecharta festgelegten Grenzen überschritten.
Tiroler klagte
Die Klage hatte ein Tiroler eingebracht, der sich im Zuge eines Finanzstrafverfahrens einem DNA-Test unterziehen musste. Er hatte ein Finanzvergehen begangen und wurde verurteilt. Mit Einführung des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) war dieser DNA-Test bei ihm möglich geworden. Nach seiner bedingten Entlassung hatte er die Löschung seines DNA-Profils bei der Polizei verlangt – was ihm aber verweigert wurde. Dies sei zur „weiteren Gefahrenabwehr“ notwendig, hieß es. Der VfGH gab nun dem Einspruch des Tiroler Steuerhinterziehers Recht.
In Österreich werden DNA-Spuren seit 1. Oktober 1997 routinemäßig zur Aufklärung von Straftaten eingesetzt. In der DNA-Datenbank sind derzeit mehr als 150.000 Profile gespeichert. 151.811 waren es mit Stichtag 31. 12. 2011, sagte Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck.
Weit höher ist die Zahl der Personen, die auf traditionelle Weise, nämlich mit Fotos und Fingerabdrücken gespeichert sind: Am selben Stichtag waren es knapp 480.000. Von 1997 bis Ende 2011 seien über die DNA-Datenbank 11.591 Tatverdächtige ausgeforscht und 14.801 Straftaten geklärt worden, erklärt Grundböck. 2012 wurden den Angaben zufolge 1422 Tatverdächtige durch DNA-Treffer ermittelt.
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