Verwaltungsgericht lässt alle Moscheen wieder aufsperren
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien ist ein Rückschlag für die Bundesregierung: Wie der KURIER Freitagfrüh erfuhr, wurde der Berufung der Arabischen Kultusgemeinde (AKG) gegen ihre Auflösung "unter Ausschluss der aufschiebenden Wirkung" stattgegeben. Damit erhält die Kultusgemeinde ihre Rechtspersönlichkeit vorerst zurück und kann somit auch ihre Moscheen offiziell weiterbetreiben. In den sechs vom Kultusamt geschlossenen Gebetshäusern darf also heute ganz legal das Freitagsgebet stattfinden.
Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal erklärte in einer ersten Stellungnahme, dass der Bescheid für die Schließung der von der Arabischen Kultusgemeinde betriebenen Moscheen weiterhin aufrecht sei. Vom Verwaltungsgericht Wien sei lediglich die unmittelbare Wirksamkeit aufgehoben worden.Die Regierung werde "den Kampf gegen den politischen Islam konsequent weiter verfolgen“. Man werde daher jedes rechtliche Mittel zur Schließung der sieben Moscheen weiter ausschöpfen. Darüber hinaus sei bereits über die Ausweisung von mittlerweile zehn aus der Türkei finanzierten Imamen entschieden worden.
Ganz aus dem Schneider ist die AKG damit noch nicht. Die Vorwürfe der Kultusamtes, wonach die in zumindest einer der sechs Moscheen gepredigten Inhalte salafistisch und nicht mit den österreichischen Werten vereinbar seien, stehen ja weiter im Raum. Das Prüfverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Erst vorgestern tauchte zudem ein Handyvideo auf, das vermuten lässt, dass der Imam der As-Sunnah-Moschee in Mariahilf im Koran-Unterricht ein Kind geschlagen hat. Auch dies wird intern noch geprüft, heißt es aus der AKG.
Schurarat entscheidet über Neuwahl
Zudem hieß es bis dato, dass die AKG über zu wenig Moscheen verfüge, um als Kultusgemeinde anerkannt zu werden. Zumindest dieses Argument sei aber aus der Welt geschafft. "Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ; Anm.) konnte sich vergewissern, dass wir tatsächlich die erforderlichen zehn Moscheen haben", sagt ein Insider zum KURIER. Der inhaltlichen Überprüfung durch das Kultusamt sehe man optimistisch entgegen. Von der IGGÖ war noch niemand für eine Stellungnahme erreichbar.
Dort könnte die Entscheidung des Gerichts just einen Tag vor der außerordentlichen Schuraratssitzung am Samstag aber massive Auswirkungen haben. Denn da die AKG nun wieder ihre Rechtspersönlichkeit erlangt hat, stellt sie auch vier Delegierte im IGGÖ-Parlament. Und die dürften bei der Entscheidung, ob es zu Neuwahlen kommt, nicht hinter Präsident Ibrahim Olgun stehen. Diesem wurde intern ja vorgeworfen, die Auflösung der AKG verursacht zu haben, weil er deren formelle Mängel (zu wenig Moscheen; Anm.) dem Kultusamt gemeldet hatte. Dazu sei er gesetzlich verpflichtet gewesen, betont Olgun.
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