Nikotinbeuteln und E-Liquids: Verkauf nur noch in Fachgeschäften

Künftig werden Nikotinpouches, E-Zigaretten und Liquids reguliert - von der Einfuhr über den Großhandel bis zum Verkauf.
Tabakfreie Nikotinbeutel.

Zusammenfassung

  • Nikotinbeutel und E-Liquids unterliegen ab sofort dem Tabakmonopolgesetz mit strengeren Verkaufsregeln und klar definierten Abgabewegen.
  • Der Verkauf ist künftig nur noch über bewilligten Großhandel, Trafiken und lizenzierte E-Liquid-Fachgeschäfte erlaubt, mit Werbe- und Internethandelsverbot.
  • Ziel der Neuregelung ist ein konsequenter Jugendschutz, Qualitätssicherung und die Umsetzung von WHO-Empfehlungen zur Eindämmung unkontrollierter Verkaufsstellen.

Für den Verkauf von Nikotinbeuteln und E-Liquids gelten ab Mittwoch neue Regeln für alle Verkaufsstellen und Abgabewege, gab das Finanzministerium am Montag bekannt. Der bisher teils ungeregelte Vertrieb werde damit unterbunden, der Verkauf - wie in sensiblen Bereichen im Umfeld von Schulen - genau überprüft. Damit sei auch den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), unkontrollierte Verkaufsstellen für Nikotinprodukte zu reduzieren, Folge geleistet worden.

Mit den Gesetzesänderungen wurde auf neue Marktentwicklungen - insbesondere den steigenden Konsum von Nikotinbeuteln und E-Liquids - reagiert: Mit den Neuerungen im 2025 beschlossenen Tabakmonopolgesetz komme es jetzt ab dem 1. April zu einem "konsequenten Jugendschutz, klar definierten Verkaufsstellen und transparenten Verkaufswegen", kündigte das Finanzministerium in einer Aussendung an. Künftig werden Nikotinpouches, E-Zigaretten und Liquids reguliert - von der Einfuhr über den Großhandel bis zum Verkauf.

Deutliche Regulierung im Verkauf

Der Bezug erfolgt ausschließlich über den bewilligten Großhandel, der Verkauf nur mehr im Fachhandel - in Trafiken und E-Liquid-Fachgeschäften. Nikotinbeutel dürfen in Zukunft nur noch in Trafiken ausgegeben werden. Auch E-Liquids können nur noch über Trafiken und Dampfershops (E-Liquid-Fachgeschäfte) mit Lizenz vertrieben werden. Für bestehende Dampfershops gilt ein Bestandsschutz von 20 Jahren. Neuvergaben erfolgen ausschließlich nach Bedarfs- und Standortprüfung durch die Monopolverwaltung (MVG) und werden für sieben Jahre erteilt. Zudem soll das Werbeverbot für Trafiken und Dampfershops und das Verbot des Internethandels zu einer deutlich verbesserten Regulierung beitragen, betonte das Ministerium.

"Auch wenn Produkte wie Nikotinbeutel und Liquids keinen Tabak enthalten, bringen sie aufgrund des teilweisen hohen Nikotingehalts ein erhebliches Suchtpotenzial mit sich. Mit den neuen Regelungen haben wir auf Veränderungen am Markt reagiert, den Jugendschutz deutlich gestärkt und einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz geschaffen, der gleichzeitig die Budgetkonsolidierung unterstützt", betonte Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ). "Wir sehen klar, dass mit neuen Nikotinprodukten gezielt junge Menschen angesprochen werden - und ich weiß auch, dass viele dieser Produkte gerade im Trend sind. Aber genau deshalb braucht es Verantwortung und klare Regeln - nicht nur aus Prinzip, sondern weil es um die Gesundheit junger Menschen geht", so Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ).

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