Vater getötet: 39-Jähriger wird nach Prozess in Anstalt eingewiesen

Vater getötet: 39-Jähriger wird nach Prozess in Anstalt eingewiesen
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, seinem Vater mindestens 37 Stich- und Schnittverletzungen zugefügt haben.

Ein 39-Jähriger hat sich am Dienstag am Innsbrucker Landesgericht wegen Mordes verantworten müssen. Ihm wurde vorgeworfen, im September 2022 seinen Vater in der Landeshauptstadt mit einem Kampfmesser und mindestens 37 Stich- und Schnittverletzungen getötet zu haben. Das Gericht entschied, den Mann in eine Anstalt einweisen zu lassen. 

Der Angeklagte tauchte noch am selben Abend bei einer Polizeiinspektion auf und gab an, einen Mord begangen zu haben. Im Prozess wies er jede Schuld von sich und plädierte auf Zurechnungsunfähigkeit.

Selbiges attestierte die Gerichtspsychiaterin. „Nicht ich bin der Mörder, sondern die Gewaltfantasie, die mich benutzt hat“, beteuerte der 39-Jährige vor dem Geschworenengericht. Er ist aktuell im Landeskrankenhaus Hall untergebracht.

Leichnam aufgefunden

Der 63-Jährige Vater des Mannes war tot in seiner Wohnung in Innsbruck aufgefunden worden, nachdem sich Verwandte Sorgen gemacht hatten. Die Beamten waren über den Balkon in die Wohnung im Innsbrucker Stadtteil Hötting gelangt, wo die Leiche schließlich entdeckt wurde. Laut Obduktion verstarb der Mann an einer Bluteinatmung, zudem waren Venen und Arterien durchtrennt. Das Opfer hatte außerdem „klassische Abwehrverletzungen“, zitierte die Richterin aus dem Gutachten.

Der Angeklagte beschrieb beim Prozess, dass er in der Vergangenheit schon öfter gegen Gewaltfantasien gekämpft habe. An jenem schicksalhaften Tag habe er das Gefühl gehabt, dass er die Fantasie kontrollieren könne. Daher sei er zu seinem Vater gefahren, als dieser ihn angerufen habe.

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Gewaltfantasien

Nachdem sie gemeinsam einkaufen gewesen waren, habe ihm die Gewaltfantasie sein Vorgehen diktiert. „Kurz bevor es passiert ist, habe ich überhaupt nichts mehr gespürt“, gab der 39-Jährige, der bereits mehrfach aufgrund seiner psychischen Erkrankung stationär behandelt worden war, gegenüber dem Gericht an.

Der Mann beschrieb, dass er sich nach der mutmaßlichen Tat geduscht und frisch angezogen habe - die Kleidung habe er selbst mitgenommen, weil er eigentlich zum Schutz seines Vaters in eine andere Stadt fahren wollte. Im Anschluss sei er in den Wald gegangen und wollte dort leben - nach einer Nacht habe er aber gemerkt, dass er es dort nicht schaffe. Nach einem Suizidversuch habe er die Polizei verständigt und gesagt, dass er jemanden umgebracht habe.

Der Verteidiger des 39-Jährigen hatte keinen Zweifel, dass sein Mandant nicht zurechnungsfähig war. „Er hat keinen Mord begangen“, sagte er und meinte, dass eigentlich die Voraussetzungen vorliegen würden, dass die Staatsanwaltschaft die Mordanklage zurückzieht. Er zitierte verschiedene Gutachten, die ihm Zurechnungsunfähigkeit attestieren.

Schizophrenie attestiert

Der Staatsanwalt wiederum sagte in seinem Eröffnungsplädoyer: „'No na ned' war es ein Mord“. Der Angeklagte habe drei Messer dabei gehabt, wovon eines - mit 17 Zentimeter Klingenlänge - laut DNA-Abgleich für die Tat verwendet worden war. Für den öffentlichen Ankläger war klar, dass der 39-Jährige in der Lage war, „Unrecht zu erkennen und danach zu handeln.“ Daher wurde auch kein Unterbringungsantrag gestellt.

Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner attestierte dem Angeklagten eine sogenannte „Einfache Schizophrenie“ die mit einem „völligen Versagen“ und dem „Versanden der Persönlichkeit“ einhergehe. Dies lasse sich aus der Biografie des Mannes ableiten.

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Kastner erklärte den Geschworenen, wie sich ein Mensch mit dieser Erkrankung fühle: „Auf einmal ist da ein Einfluss von draußen, der sein Hirn okkupiert und ihm sagt, was er tun soll. Die Schizophrenie ist eine Naturgewalt, die einen besetzt und die man sich nicht aussucht“, berichtete Kastner. Für die „Schuldunfähigkeit“ liegen „jedenfalls“ die psychiatrischen Grundlagen vor. Darüber hinaus liege seine „Gefährlichkeit zweifelsohne auf der Hand“, verdeutlichte Kastner die Schwere der psychischen Störung.

Sechs der acht Geschworenen waren im Anschluss ihrer Meinung. Das Gericht entschied, den Mann in eine Anstalt einweisen zu lassen. 

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