Urteil in Vorarlberg: Mann missbrauchte Frau, während sie schlief

Die Verteidigung meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an (Symbolbild)
Der Oberösterreicher wurde nicht rechtskräftig zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten verurteilt.

Ein oberösterreichischer Mann ist am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch wegen des Missbrauchs einer wehrlosen Person zu 21 Monaten Haft verurteilt worden, berichteten die Neue Vorarlberger Tageszeitung und der ORF Vorarlberg. Er soll im Skiurlaub in Lech am Arlberg an einer 36-Jährigen sexuell missbraucht haben, die alkoholisiert in seinem Zimmer schlief. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 56-Jährige verbrachte laut dem Bericht mit einem weiteren Geschäftsmann im März 2018 einen Urlaub in Lech, zu dem auch zwei Frauen aus Moskau eingeflogen worden sein sollen. Der Freund des Angeklagten brachte zu dem Urlaub zudem eine Bekannte aus dem Osten Österreichs mit. Als die 36-Jährige, beeinträchtigt durch Kokain und Alkohol, auf der Couch im Hotelzimmer des Angeklagten einschlief, soll er sie in sein Bett getragen und sie dort sexuell missbraucht haben, so der Vorwurf.

Der Mann bekannte sich nicht schuldig. Die Anklage fuße lediglich auf Aussagen einer Russin, die die Nacht mit Alkoholkonsum, Drogen und Männern verbracht habe, so der Anwalt des 56-Jährigen.

Zustand ausgenutzt

Der Schöffensenat schenkte jedoch der Frau Glauben. Der Angeklagte habe sich Sex mit der Frau erhofft, doch als diese seine Avancen mehrfach abwies, habe er den Zustand der 36-Jährigen ausgenützt und sie missbraucht. Vom Vorwurf der sexuellen Belästigung - der Mann soll die Frau auf der Fahrt nach Lech mehrfach unsittlich berührt haben - wurde der Angeklagte mangels nachweisbaren Tatvorsatzes freigesprochen.

Das Gericht verurteilte den unbescholtenen Oberösterreicher zu einer Haftstrafe von 21 Monaten, davon sieben Monate unbedingt. Drei Monate Haft seien wegen Verfahrensverzögerung abgezogen worden, da das mutmaßliche Opfer lange nicht zum psychiatrischen Gutachten erschien, so der Richter. Zudem muss der Angeklagte der Frau 5.000 Euro Teilschmerzengeld bezahlen. Die Verteidigung meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an.

Wenn Sie sexuellen Missbrauch erlebt haben, können Sie sich an eine Beratungsstelle wenden. Zum Beispiel unter: http://www.sexuellegewalt.at/

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