Unternehmen führen Rechtsstreit um „Spuckschutz“

Unternehmen führen Rechtsstreit um „Spuckschutz“
Der Name "Spuckschutz" für die Plastikscheibe vor den Kassen in vielen Lebensmittelgeschäften ist markenrechtlich geschützt

In vielen Lebensmittelgeschäften und Apotheken sind seit der Corona-Krise durchsichtige Kunststoffscheiben angebracht, um Mitarbeiter und Konsumenten vor einer Covid-19-Übertragung zu schützen. „Spuckschutz“ ist die gängige Bezeichnung für diese Vorrichtungen, diese wurde jedoch nun zum Inhalt juristischer Auseinandersetzungen.

Laut Markenregister des österreichischen Patentamts ist „Spuckschutz“ seit knapp 18 Jahren als Markenwortlaut geschützt, die Rechte dazu besitzt das Unternehmen Gyrcizka KG mit Sitz im oberösterreichischen Schwertberg, berichteten die Salzburger Nachrichten am Mittwoch.

15.000 Euro Schadensersatzforderung

Der Glas-, Metall- und Kunststoff-Großhändler Fritsche in Anthering bei Salzburg, der ebenfalls „Spuckschutz“ anbietet, erhielt nun kürzlich einen Anwaltsbrief aus Oberösterreich.

Neben Unterlassung und Beseitigung des „gesetzwidrigen Umstands“ fordert die Firma Gyrcizka vorläufig 15.000 Euro Schadensersatz – dazu sämtliche Rechnungen, aus denen die unter dem Titel „Spuckschutz“ erzielten Umsätze und Gewinne hervorgehen.

„Kreatives Element“

Die Anwältin von Fritsche, Christine Bitschnau, bezweifelt, dass der Begriff schützbar sei: „Das Wort ,Spuckschutz' ist in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen. Die Firma Gyrcizka hat sich etwas schützen lassen, das nicht schützbar ist.“ Sie ortet den Versuch, aus der Krise Profit zu schlagen, denn andere Betriebe hätten das gleiche Schreiben erhalten.

Der Anwalt der Gyrcizka KG verteidigt hingegen die Marke: Das Wort „Spuckschutz“ beinhalte ein „kreatives Element“ und sei europaweit geschützt. „Mein Mandant vertreibt unter dieser Bezeichnung ,Spuckschutz' seine Ware und wird damit auf dem Markt auch in Verbindung gebracht.“

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