Steirer wegen Kurz-Beleidigungen per Facebook vor Gericht: Einweisung

FILE PHOTO: Facebook logo displayed on a mobile phone is seen through a magnifying glass in this picture illustration
Ein Psychiater bescheinigte dem Betroffenem eine bipolare Störung. Urteil nicht rechtskräftig.

„Ich sage es nur noch einmal Sebastian ich sprenge dich in die Luft“, hat ein Steirer per Facebook dem Bundeskanzler ausgerichtet. Als keine Reaktion erfolgte, setzte er nach: „Sebastian Kurz wenn du dich nicht bei mir meldest sprenge ich die Hofburg“. Diese Zeilen riefen ebenfalls nicht den Kanzler, wohl aber die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Am Donnerstag wurde der Schreiblustige im Grazer Straflandesgericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

„Er hat Sebastian Kurz mit dem Tod und Sprengmittel gedroht“, nahm die Staatsanwältin diese Zeilen durchaus ernst. „Ich bin mir nicht sicher, dass Kurz davon Kenntnis erlangt hat“, wollte der Verteidiger abschwächen.

„Ausnahmezustand“

„Es stimmt, aber ich habe alles schon gelöscht“, zeigte sich der 42-Jährige einsichtig. „Ich war in einem Ausnahmezustand, meine Mutter ist gestorben und meine Frau ist mit den drei Kindern gegangen und dann war auch noch Corona“, schilderte er. „Was hat Kurz damit zu tun? Der ist ja für die Kinder nicht zuständig?“, fragte Richterin Angelika Hacker. „Gar nichts, ich hab' das aus einer schlechten Laune heraus gemacht. Der ist eigentlich ein guter Politiker“, räumte der Befragte ein.

Bipolare Störung

Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl bescheinigte dem Steirer eine bipolare affektive Störung, derzeit sei der Betroffene manisch. „Sie haben ihre Krankenakte ja immer mit, zeigen Sie die her“, forderte er den 42-Jährigen auf. Dieser rollte bereitwillig den Ärmel hoch - dort waren seine Krankenstands- und Klinikaufenthaltsdaten alle eintätowiert. „Meine Familie habe ich aber auch, das Hochzeitsdatum und so“, erklärte er und wollte die Brust entblößen, worauf die Richterin dankend verzichtete.

Da ihm derzeit laut Gutachter nur eine stationäre Behandlung helfen kann, entschied sich der Schöffensenat für eine Einweisung. Der Steirer erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Kommentare