Steine auf A2 auf Autos geworfen: Zwei Kärntner verurteilt

Symbolbild
22-Jährige fassten Geldstrafen und bedingte Haft aus, das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung sind am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt zwei 22-jährige Kärntner zu Geldstrafen und bedingter Haft verurteilt worden. Die beiden hatten vor einem Jahr Steine auf Autos geworfen, die auf der Südautobahn (A2) unterwegs waren. Die jungen Männer nahmen das Urteil an, Staatsanwältin Sandra Agnoli erklärte ebenfalls Rechtsmittelverzicht, weshalb das Urteil bereits rechtskräftig ist.

Die beiden waren vor den nun angeklagten Taten bereits einmal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen: 2017 hatten sie vom Dach eines Einkaufszentrums aus Steine auf Autos geworfen. Damals kamen sie mit einer Diversion davon. Am 8. Februar 2020 wurden sie von der Polizei auf frischer Tat ertappt. Ihnen wurde vorgeworfen, an drei Tagen Steine geworfen zu haben und sechs Autos, zwei Lkw und einen Reisebus getroffen und beschädigt haben.

"Auf Bus hätten wir keine Steine geworfen"

Auf die Frage des Vorsitzenden des Schöffensenates, Gerhard Pöllinger-Sorre, wie man denn auf eine solche Idee komme, hatten die Männer schon beim Prozessauftakt im Oktober 2020 keine Antwort liefern können. Nur eines wussten sie damals bestimmt: Auf den Bus hätten sie keine Steine geworfen. Dieser Vorwurf hatte ihnen die Anklage wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung eingebracht, worauf ein bis zehn Jahre Haft stehen. Ansonsten wären "nur" Gefährdung der körperlichen Sicherheit und schwere Sachbeschädigung angeklagt gewesen.

Ihre Verteidigung lautete, dass sie an dem Tag, als der Bus durch einen Steinschlag beschädigt worden war, gar nicht an dieser Stelle gewesen sein hätten können. Das Auto, mit dem sie immer unterwegs waren, sei zu diesem Zeitpunkt nämlich nicht fahrtauglich gewesen. Der Mechaniker, der das Auto repariert haben soll, sagte am Donnerstag als Zeuge aus. Allerdings gab er an, dass er das Auto eines Angeklagten eher zu einem anderen Zeitpunkt repariert habe als von den Angeklagten angegeben.

Milderung durch Teilgeständnisse

In seiner Urteilsbegründung bezeichnete Richter Pöllinger-Sorre die Angaben der Angeklagten als fehlgeschlagenen Versuch, sich des Vorwurfs zu entziehen. Mit der Strafe sei man im unteren Bereich geblieben - denn immerhin seien die beiden Angeklagten wenigstens teilweise geständig gewesen und hätten auch einen Teil des Schadens, den sie angerichtet hätten, wiedergutgemacht. Auch wenn sie gerichtlich noch nicht verurteilt worden seien, stehe aber immer noch der Vorfall aus dem Jahr 2017 zu Buche: "Wenn jemand die unglaubliche Frechheit und Blödheit besitzt, das selbe dann im Autobahnbereich zu perfektionieren, kann man nicht von Unbescholtenheit sprechen", sagte Pöllinger-Sorre.

Konkret fasste einer der Angeklagten eine Geldstrafe in Höhe von 300 Tagessätzen zu je 15 Euro (insgesamt 4.500 Euro) und zehn Monate bedingte Haft aus. Der zweite Angeklagte wurde zu 180 Tagessätzen a 15 Euro (gesamt 2.700 Euro) und neun Monaten bedingt verurteilt. Die beiden hätten großes Glück gehabt, dass keiner der Lenker sein Fahrzeug verrissen hätte, gab der Richter den betreten schweigenden Männern zu bedenken: "Dann würden wir in einem anderen Saal sitzen und hätten eine Strafdrohung bis lebenslänglich."

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