Sportlicher Start in den Frühling: Tipps und Regeln

Vielen kann der Weg gar nicht steinig genug sein, weshalb sie die Wälder gerne rasant mit dem Fahrrad erkunden.
Sport und Aktivitäten in der Natur machen Spaß, sind aber rechtlich mit Vorsicht zu genießen. Was erlaubt und was verboten ist.

Der Frühling verwöhnt die Österreicher heuer schon früh mit warmen Temperaturen und vielen Sonnenstunden. An den Wochenenden drängen die Menschen in die Natur und die Parks. Weil vielen einfaches Spazieren aber zu langweilig ist, sieht man auch schon Mountainbiker, Reiter und Slackliner – was eigentlich nicht ganz legal ist. Denn wenn es um Sport in der Freizeit geht, gibt es viele Regeln. Der KURIER erklärt, was zu beachten ist.

Darf ich überall im Wald Radfahren oder Reiten?

Nein. Was das Mountainbiking betrifft, gibt es in ganz Österreich strenge Regeln, erklärt der Wiener Forstdirektor Andreas Januskovecz: „Radfahren ist nur erlaubt, wenn der Grundeigentümer eine Strecke freigibt. Es gibt aberviele Routen, wo das der Fall ist. “ Dasselbe selbe gilt übrigens für Reiter. Alleine in der Bundeshauptstadt können sich Radfans auf über 200 Kilometern Strecke in der Wiener Wildnis austoben. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in ganz Österreich gleich geregelt. Was das Reiten angeht, wissen die Reitställe meistens, wo man durch die Natur galoppieren darf.

Wo darf ich meine Slackline spannen?

Der Balanceakte auf einem Seil ist seit Jahren ein beliebter Freizeitspaß. Weniger schön können die Gleichgewichtsübungen aber für Bäume sein. „Wird das Seil falsch gespannt und die Baumrinde ungünstig gepresst, kann der Baum sterben. Besonders Anfänger haben oft keinen Blick dafür, welcher Baum geeignet ist und wie man das Seil anbringt, ohne Schäden zu verursachen. Daher ist das Slacklinen in den Wiener Forsten prinzipiell nicht erlaubt“, sagt Januskovecz. Anders sieht das in den Parks aus. Viele Städte haben eigene Anlagen errichtet, an denen die Seile gespannt werden können. Mitarbeiter der Wiener Stadtgärten und die Polizei können das Slacklinen in nicht zugelassenen Parks prinzipiell verbieten. In vielen Fällen wird es aber geduldet.

Sportlicher Start in den Frühling: Tipps und Regeln

Die ersten Sonnenstrahlen werden in Wien zum Slacklinen genutzt.

Darf ich bei Sturm in den Wald gehen?

Das kann man machen, je nach Windstärke aber auf eigene Gefahr. Für Grundeigentümer gilt in Wäldern die sogenannte Wegehalter-Haftung. Das bedeutet, dass der Verantwortliche bei einem Sturmereignis die Öffentlichkeit zum Beispiel via Radio warnen muss und außerdem regelmäßig den Zustand der Wege zu kontrollieren und morsche Äste zu entfernen hat. „Sind diese Kriterien erfüllt, ist der Wegehalter von der Haftung ausgeschlossen“, erklärt der Wiener Forstdirektor.

Was passiert bei Unfällen mit Tieren?

Trifft man beim Wandern auf Kühe, die nicht in einem Gehege stehen, kann es gefährlich werden. Bisher mussten die Bauern ihre Nutztiere nicht einzäunen. Nachdem im Sommer 2014 eine Frau von einer Kuh in Tirol tödlich verletzt wurde, entschied ein Gericht nun, dass der Bauer die Wiese umzäunen hätte müssen (siehe Seite 21). Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ist vorerst unklar, ob nun alle Bauern Zäune errichten müssen. Im Wald ist die Sache klarer. Kommt es zu einem Unfall mit Wild, muss der Radfahrer oder Reiter das Tier beim Jagdbesitzer bezahlen. Ist das „Opfer“ ein Rehbock, kann das bis zu 700 Euro kosten. Für Verletzungen des Sportlers haftet der Jäger allerdings nicht.

Kommentare