Verbotene Souvenirs: Bei diesen Andenken können Sie Probleme bekommen

Der Handel mit Seepferden fällt unter das Washingtoner Artenschutzabkommen.
Madonna Mia! Die kitschige Marienstatue auf der Mördermuschel, die gerade an der Adria als Souvenir gekauft wurde, kann schon an der Grenze zu Österreich Unheil bringen. Denn die harte Schale stammt nicht aus dem Mittelmeer, sondern aus dem Indopazifik.
Das gefährdete Weichtier wurde vermutlich mit stählernen Schleppnetzen gefischt, getötet, zur materiellen Urlaubserinnerung verarbeitet und ohne gültige Export-Import-Papiere in die EU geschleust.
Auch die Haarspange aus Schildpatt, Stör-Kavier aus einer großen Dose oder der Krokoledergürtel sorgen bei einer Zollkontrolle für böse Überraschungen. So muss die Reise nicht enden.
„Was am Strand oder auf exotischen Märkten als harmloses Andenken lockt, trägt dazu bei, dass bedrohte Arten weiter an den Rand des Aussterbens gedrängt werden“, sagt Georg Scattolin. Der Artenschutz-Experte des WWF Österreich will Bewusstsein dafür schaffen, warum sich nicht jedes schöne Stück als Souvenir eignet – und dass Blauäugigkeit nicht vor Strafe schützt.
Er verweist auf die komplexe Rechtslage. Bei der Einfuhr von z.B. Armreifen aus Elfenbein, Schlangenwein aus Asien oder Traumfängern mit Federn seltener Wildvögel wird das Washingtoner Artenschutzabkommen schlagend. Im Schengenraum kommen einzelne Ländergesetze zum Tragen. Bei lebenden Tieren – wie Schildkröte und Gecko – sind außerdem veterinärbehördliche Vorschriften einzuhalten.
Um dem unkontrollierten internationalen Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten entgegenzuwirken, wurde 1973 die „Convention on International Trade in Endangered Species of wild Fauna and Flora“, kurz CITES, festgeschrieben. Das „Washingtoner Artenschutzabkommen“ gilt in mehr als 180 Staaten; in Österreich seit 1982. Die EU sieht teils strengere Regeln inklusive Strafen vor.
Derzeit listet CITES etwa 40.900 Tier- & Pflanzenarten. Die Naturschutzorganisation WWF rät in Zusammenhang mit Reiseandenken vor allem zu Vorsicht bei Schnitzereien, Schmuck und Dekorationsartikeln aus Elfenbein, Schildpatt oder geschützten Hölzern, bei verschiedenen Korallen sowie daraus gefertigten Schmuck- oder Kunstgegenständen, bei Lederwaren aus geschützten Reptilienarten oder Fellprodukten, bei Stör-Kaviar sowie bei Schlangen-, Skorpion- oder Tigerknochenwein sowie bei Seepferdchen, Riesenmuscheln und großen Fechterschnecken.
Manche Andenken brauchen Ein- und Ausfuhr-Dokumente
„Es ist nicht jeder Handel untersagt. Aber es müssen die entsprechenden Dokumente vorliegen“, betont Thomas Joszt. Der Referent für Verbote und Beschränkungen im Finanzministerium und damit zuständig für den Artenschutz beim Zoll kennt sowohl den vorsätzlichen Schmuggel zwecks Geschäftemacherei, als auch den illegalen Import aus privatem Interesse und Unwissenheit.
Zwischen 2012 und 2022 wurden allein am Flughafen Wien 853 Aufgriffe verzeichnet, darunter 38 Stück Chamäleons (diverse), zwei Stück Philippinen-Kobra und 0,3 kg (entspricht 50 bis 60 Stück) medizinischer Blutegel. Der jüngste spektakuläre Fall betraf 13 Äffchen aus Malaysia; sie erholten sich schließlich im Tierschutzhaus Vösendorf von den Reisestrapazen. Der WWF wiederum rechnet jährlich mit 25 Millionen getrockneter Seepferdchen.

Der Zoll beschlagnahmt Mitbringsel ohne gültige Papiere.
Liste problematischer Andenken ist lang
Lebendig oder tot: „Die Liste problematischer Andenken ist lang“, fasst Scattolin zusammen und spricht weitere tierschutzrelevante Urlaubsthemen an. Fotos mit sediertem Tiger im thailändischen Tempel, Selfies mit Faultier oder ein Ritt auf dem Elefanten in Sri Lanka sollten genauso Tabu sein wie der Besuch eines Delfinariums oder eines Stierkampfs. Die Tiere leiden für Touristen.
Lokale Delikatessen wie Hummer, Hai oder Wal dürften nicht auf den Teller. Auch Medizin und Nahrungsergänzungsmittel aus geschützten Arten haben im Koffer nichts verloren.
„Wir haben die meisten Aufgriffe in der Post“, sagt Joszt und setzt bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit gefährdeten Tieren auf internationale Zusammenarbeit. Geschultes Personal und Spürhunde tragen zum – EU-weit überdurchschnittlich guten – Erfolg der österreichischen Behörden bei.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafen
Die beiden Artenschützer sind sich jedenfalls einig: „Reisende sollen zwei Mal nachdenken, bevor sie ein Souvenir kaufen. Besser, sie lassen die Finger von sämtlichen tierischen und pflanzlichen Angeboten.“ Es drohen Geld- und Haftstrafen. Fix ist die Beschlagnahme. Die Madonna auf der Muschel etwa wäre dann nur noch Urlaubserinnerung der anderen Art.
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