Um dem unkontrollierten internationalen Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten entgegenzuwirken, wurde 1973 die „Convention on International Trade in Endangered Species of wild Fauna and Flora“, kurz CITES, festgeschrieben. Das „Washingtoner Artenschutzabkommen“ gilt in mehr als 180 Staaten; in Österreich seit 1982. Die EU sieht teils strengere Regeln inklusive Strafen vor.
Derzeit listet CITES etwa 40.900 Tier- & Pflanzenarten. Die Naturschutzorganisation WWF rät in Zusammenhang mit Reiseandenken vor allem zu Vorsicht bei Schnitzereien, Schmuck und Dekorationsartikeln aus Elfenbein, Schildpatt oder geschützten Hölzern, bei verschiedenen Korallen sowie daraus gefertigten Schmuck- oder Kunstgegenständen, bei Lederwaren aus geschützten Reptilienarten oder Fellprodukten, bei Stör-Kaviar sowie bei Schlangen-, Skorpion- oder Tigerknochenwein sowie bei Seepferdchen, Riesenmuscheln und großen Fechterschnecken.
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