Involviert war auch Anita Gach, die im Bundeskriminalamt die Kulturgutfahndung leitet. „So etwas kommt immer wieder vor. Ich erinnere mich noch an einen Österreicher, der aus der Türkei einen Stein mitnehmen wollte und dafür in Haft musste. Mittlerweile müsste eigentlich bekannt sein, dass speziell die Mittelmeerländer bei Kulturgütern sehr strenge Gesetze haben.“
Die Kunstfahnderin weist darauf hin, dass antike Objekte, die sich im Boden oder unter Wasser befinden, generell in jedem Land streng geschützt sind. Selbst Scherben eines Gefäßes oder ein steinernes Bruchstück einer Statue.
Der Kärntner, dem nun eine Haftstrafe drohen könnte, soll sich vor der Abreise am Flughafen informiert haben, eine schriftliche Ausfuhrgenehmigung holte er sich aber nicht.
Mit ähnlichen Fällen hatte Gach schon bei Busreisenden in Peru zu tun. „Die kaufen sich um ein paar Euro Andenken bei Straßenverkäufern. Dann stellt sich raus, das sind Grabbeigaben. Die peruanische Botschaft hat uns in der Vergangenheit informiert, weil nationale Kulturgüter in Österreich im Internet gehandelt wurden.“
Ihr zufolge gehe es bei archäologischen Gegenständen häufig nicht um den Sachwert. „Der Archäologe will wissen, wo der Fund herkommt, um dort zu graben.“
Rolex und Schlangenwein
Mit Souvenirs, die man nicht im Reisegepäck haben sollte, hat auch Zoll-Teamleiter Roland Karner Erfahrung. Am Wiener Flughafen kontrolliert er mit seinem Team jährlich rund 100.000 Passagiere. Überprüft wird einerseits, ob sich Touristen an die Reisefreigrenzen halten und andererseits, ob sich verbotene Waren im Gepäck befinden.
„Da geht es unter anderem um das Tierseuchenrecht und den Pflanzenschutz. Typische verbotene Mitbringsel sind Schlangenweine aus Thailand oder medizinische Produkte mit Orchideen oder Tigerknochen“, erklärt der Zöllner, während auf eine Vitrine hinter sich zeigt. Darin einige der spektakulärsten Funde, von Jagdtrophäen bis Elfenbeinschnitzereien.
Immer wieder komme es auch vor, dass teure Waren nicht angemeldet werden. „Ich kann nicht übers Wochenende nach Zürich fliegen und dann ohne Anmeldung mit einer 80.000-Euro-Uhr retour kommen.“ Prinzipiell gilt: Kauft ein Tourist in einem Nicht-EU-Land Waren über der Reisefreigrenze von 430 Euro ein, dann muss er dafür bei der Einreise Zoll und Mehrwertsteuer zahlen.
Das gilt sogar für gefälschte Waren. In Sachen Produktpiraterie bekommt man bei der Einreise nach Österreich kein Problem, wenn man eine gefälschte Rolex mitbringt – vorausgesetzt diese war billiger als 430 Euro.
„Arme Hunde“
„Das gilt aber nur in Österreich. Wer in Italien oder Frankreich mit gefälschter Designertasche einreist, muss mit 10.000 Euro Strafe rechnen“, mahnt der Zollexperte, sich vorher schlauzumachen.
Egal aus welchem Land – streunende Tiere dürfen nie einfach mitgenommen werden. „Der Hund kann noch so arm sein, wenn die Veterinärdokumente fehlen, wird er bei der Einreise abgenommen“, erklärt Karner, der in seinen 32 Jahren am Wiener Flughafen in Koffern unter anderem lebende Schlangen, Vögel und Schildkröten gefunden hat.
Wer sich unsicher ist, kann sich übrigens selbst bei der Ankunft noch beim Zoll informieren. Dort wird einem das Mitbringsel eventuell abgenommen oder es sind Steuern nachzuzahlen. Zumindest droht dann aber seitens des Zolls keine Strafe.
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