"Souvenirs" mit Nachspiel: Vorsicht vor strafbaren Urlaubsmitbringseln

"Souvenirs" mit Nachspiel: Vorsicht vor strafbaren Urlaubsmitbringseln
Manche Andenken bringt man besser nicht mit nach Österreich. Wer sich nicht informiert und Kulturgüter ausführt, gegen das Tierseuchenrecht verstößt oder zu teuer einkauft, muss nachzahlen – oder sogar in Haft.

Statt griechischem Wein brachte ein Villacher 2019 aus dem Urlaub in Rhodos ein ungewöhnliches Souvenir mit, das ihm nun – theoretisch – bis zu zehn Jahre Haft bescheren könnte. Seine Kinder entdeckten damals beim Schnorcheln Amphoren. Kurzerhand packte die Familie die antiken Bruchstücke ein und nahm sie im Gepäck mit nach Hause.

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Der Kärntner dürfte schließlich keine Verwendung mehr für die Tongefäße gehabt haben und ließ diese schätzen. Die griechischen Behörden bekamen Wind davon und leiteten ein Strafverfahren wegen illegaler Ausfuhr von Kulturgütern ein. Die österreichische Polizei beschlagnahmte die Amphoren mittlerweile und übergab sie der griechischen Botschaft.

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Konsulin Elina Kyriakopoulou (Griechisches Konsulat), Gruppeninspektor Gerd Maier (SPK Villach), Botschafterin Catherine Koika (Griechische Botschaft) und Chefinspektor Walter Niedermüller (SPK Villach)

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