Sechs Wochen altes Baby starb: Freispruch für den Vater

Gerichtsverhandlungen nur noch in allernotwendigsten Fällen
Bei der Urteilsverkündung im Klagenfurter Gericht kam es zu emotionalen Szenen.

Am frühen Dienstagabend stand fest: Der 27-jährige Mordverdächtige im Landesgericht Klagenfurt muss nicht ins Gefängnis. "Ich kann nach Hause!", schrie der Mann unter Tränen. Seine Lebensgefährtin, Verwandte und Freunde im Publikum brachen ebenfalls in Tränen aus. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.

Massive Blutungen im Gehirn

Dem 27-jährigen Kärntner wurde vorgeworfen, seine sechs Wochen alte Tochter im Sommer 2018 zu Tode geschüttelt zu haben. Die Blutungen im Gehirn seien massiv gewesen, erklärte Gutachter Johannes Schalamon. „So etwas sehen wir nur nach schweren Traumata.“ Es könne durch Sauerstoffmangel auch zu Blutungen kommen, doch diese würden ganz anders aussehen. Dass keine äußeren Verletzungen zu sehen waren, erlebe man bei kleinen Kindern häufig.

Als die Mutter die Wohnung verlassen habe, sei das Kind noch vital gewesen, sagte Schalamon. Dann sei etwas passiert, was den Herz-Atem-Stillstand des Kindes hervorgerufen habe. Und die Zeitspanne zwischen dem Atemstillstand und dem Eintreffen der Rettung sei zu lang gewesen. Die Ersthelfer schafften zwar, die Herzfunktion wiederherzustellen, doch das Gehirn sei zu diesem Zeitpunkt schon zu schwer geschädigt gewesen.

Drama auch bei Zwillingsschwester

Die Zwillingsschwester des gestorbenen Säuglings war eine Woche vor dem Vorfall wegen Atemstillstands mit dem Notarzthubschrauber ins Krankenhaus geflogen und gerettet worden.

Der Verteidiger berief sich unter anderem auf den histo-pathologischen Befund, der beweise, dass sein Mandant nicht der Täter sein könne. In dem wird davon ausgegangen, dass die Verletzungen 32 bis 72 Stunden vor dem Tod entstanden seien. Zu dem Zeitpunkt sei das Kind längst im Krankenhaus gewesen sagte Todor-Kostic und plädierte auf Freispruch.

Die Geschworenen entchieden einstimmig.

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