Reisekosten, Online-Bestellungen, Abos: Wo die Schlichtungsstelle helfen kann

Lieber Einigung als Gerichtsverfahren; Mehr als 2.500 Anträge gab es 2025 in Österreich, Tendenz steigend.
Taschenrechner, Geldscheine und Münzen und eine weibliche Hand

Wenn Konsumentinnen und Konsumenten unzufrieden sind, nicht die versprochene Ware oder Dienstleistung bekommen, kann es ungut werden. Nicht selten landen solche Fälle vor Gericht. Was noch immer wenige wissen: In Österreich gibt es die Verbraucherschlichtung Austria, die versucht, in Streitfällen zu vermitteln, seit mittlerweile zehn Jahren.

Der Vorteil liegt auf der Hand. Die Stelle arbeitet fair - beide Parteien werden angehört -, rasch - die durchschnittliche Bearbeitung eines Falles liegt derzeit bei 39 Tagen - und kostenlos. 2.514 Anträge wurden 2025 eingebracht, das sind um 26 Prozent mehr als im Jahr davor. 

Gerade in Zeiten der Teuerung sei die Verbraucherschlichtung Austria eine wichtige Anlaufstelle für Konsumentinnen und Konsumenten, so der oberösterreichische Umwelt- und Klimalandesrat Stefan Kaineder von den Grünen. Er ist auch für den Konsumentenschutz im Bundesland zuständig.

Mehr als 60 Prozent der Streitfälle erfolgreich geklärt

Wer etwas zu beanstanden hat, meldet den Fall online auf www.verbraucherschlichtung.at, Juristinnen und Juristen kümmern sich um das Anliegen, leiten es an das jeweilige Unternehmen weiter und warten auf entsprechende Rückmeldung oder Handlung. 151 Fälle gab es 2025 alleine in Oberösterreich, mehr als 60 Prozent davon konnten erfolgreich geschlichtet werden. Auch die Unternehmen hätten dabei einen Mehrwert, so Joachim Leitner von der Verbraucherschlichtung Austria: "Sie sparen sich dadurch eventuelle Gerichtskosten." Vier von fünf Unternehmen willigen deshalb in ein Schlichtungsverfahren ein.

Die meisten Fälle werden im Bereich der Dienstleistungen eingereicht, dicht gefolgt vom Handel und Versicherungen. Gestiegen sind in den vergangenen Jahren die Streitigkeiten rund um Abos, etwa bei Fitnessstudios oder karitativen Einrichtungen. Die häufigsten Probleme betrafen 2025 den Preis oder die Rechnung.

Österreichweit konnte die Stelle mehr als 758.000 Euro an Erlösen für Konsumentinnen und Konsumenten erwirken.

  • Das betrifft etwa Herrn K, der einen Transporter angemietet und dafür eine Kaution von 1.000 Euro hinterlegt hatte. Er gab das Fahrzeug zeitgerecht und ohne Schäden zurück, doch die Rückzahlung seines Geldes ließ auf sich warten. Als die vom Unternehmen vorgegebene Frist von vier Wochen verstrichen war, brachte Herr K. einen Schlichtungsantrag ein. Schon wenige Tage nachdem das Unternehmen von der Stelle kontaktiert wurde, war das Geld in voller Höhe wieder auf Herrn K.s Konto.
  • Oder Herr Z.: Ihm war bei einer Hotelbuchung über eine Internetplattform ein Missgeschick passiert, er hatte versehentlich das falsche Datum eingegeben. Als er stornieren wollte, sollten ihm von der Buchungsplattform eine Stornogebühr in der Höhe des Preises der ersten Übernachtung verrechnet werden. Stattdessen wurde aber der Betrag des gesamten Aufenthalts von der Kreditkarte abgezogen. Trotz mehrerer Kontaktversuche machte die Plattform keine Anstalten, das Geld rückzuerstatten. Das Schlichtungsverfahren brachte Herrn Z. schließlich den zustehenden Differenzbetrag zurück.

Fälle wie diese gibt es viele. "Wenn es zwickt, sollen sich die Menschen einfach melden. Es ist gut, wenn Gerichtsverfahren im Vorfeld abgewendet werden können", appelliert Landesrat Kaineder.

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