Salzburger stach auf Partnerin ein: 2,5 Jahre Haft

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Die Geschworenen urteilten nicht auf versuchten Mord, sondern absichtlich schwere Körperverletzung.

Am Landesgericht Salzburg ist am Dienstag ein 41-jähriger Mann nach einer Messerattacke auf seine Freundin zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Frühpensionist soll der Frau im April 2021 in Zell am See zwei Stiche in die Brust versetzt haben. Sie wurde lebensgefährlich verletzt und musste notoperiert werden. Den angeklagten Mordversuch sahen die Geschworenen heute aber nicht: Das nicht rechtskräftige Urteil erfolgte wegen absichtlich schwerer Körperverletzung.

Der Angeklagte hatte sich heute im Verfahren nicht schuldig bekannt. Er sagte, er habe die Tat nicht begangen und sitze unschuldig im Gefängnis. Für die Staatsanwaltschaft war die Sache allerdings klar: Das Paar soll vor der Tat gemeinsam Alkohol konsumiert haben, dabei sei es zum Streit gekommen.

„Es wird alles gut, mein Schatz“

Die Frau sperrte sich dann im Schlafzimmer ein. Als sie wieder aufmachte, sei der Angeklagte hinter der Tür gestanden, habe zugestochen und gemeint: „Es wird alles gut, mein Schatz.“ Danach soll er das Messer abgewaschen und den Notruf verständigt haben.
Am Telefon berichtete der Mann den Einsatzkräften: „Ich wollte gerade meine Frau umbringen.“ Dann nannte er seinen Namen und die Adresse. Gegenüber der Polizei sagte der 41-Jährige jedoch, es sei eine dritte Person in der Wohnung gewesen. „Dafür gibt es aber keine Hinweise“, betonte der Staatsanwalt heute. „Sämtliche Spuren stammen vom Angeklagten und vom Opfer.“ Später habe der Mann dann eine zweite Tatversion präsentiert: Die Frau habe sich selbst verletzt.

Rätsel um Blutspuren

„Mein Mandant geht davon aus, dass sich das Opfer die Verletzungen selbst zugefügt hat“, sagte auch seine Verteidigerin. Laut einem gerichtsmedizinischen Gutachten sei „eine Selbstbeibringung uneingeschränkt möglich“. „Er kann sich nicht erklären, warum ihn die Frau beschuldigt.“ Zudem seien die Schilderungen des Opfers nicht mit den Spuren in Einklang zu bringen. So seien etwa vor der Schlafzimmertür keine Blutspuren gefunden worden, dafür aber auf der Couch im Wohnzimmer.
„Nach den vielen Gewaltdelikten in diesem Jahr werden Sie sich denken: Wieder ein Mann, der seine Frau umgebracht hat oder umbringen wollte. Aber hier liegt sich Sache anders“, sagte die Rechtsanwältin und bat die Geschworenen, unvoreingenommen in die Verhandlung zu gehen. „Mein Mandant hat kein Motiv.“ Der 41-Jährige selbst hatte bei der Tat rund zwei Promille Alkohol im Blut, die Frau 1,2 Promille.

Paar lernte sich bei Alkoholentzug kennen

Fest steht, dass sich das Opfer und der Angeklagte 2017 bei einem Alkoholentzug kennenlernten. Sie freundeten sich an und entwickelten eine Beziehung zueinander - die laut der Verteidigerin von emotionaler Abhängigkeit und massivem Alkoholmissbrauch geprägt war. Trotzdem zog der gerichtlich unbescholtene Niederösterreicher zur Frau nach Salzburg. Dort habe sie ihn jedoch mehrfach falsch beschuldig, sie zu schlagen. „Außerdem äußerte das Opfer ihm gegenüber immer wieder Selbstmordabsichten und hat schwer psychische Probleme.“
Ihr Mandant habe bei Eskalationen immer die Rettung und Polizei gerufen und sei dann kurzzeitig auf Distanz zum Opfer gegangen. „Dass er sie töten wollte, weil sie zu wenig Alkohol vom Einkaufen mitgenommen habe, wie das Opfer sagte, ist nicht nachvollziehbar.“ Noch zwei Stunden vor der Tat habe man bei einer Pizzeria nicht nur Essen, sondern auch sechs Dosen Bier und zwei Flaschen Wein geordert.

Der Angeklagte selbst sagte heute, dass es am Tag der Tat keinen Streit gab. Er habe sich nach dem Essen auf die Couch gelegt und sei eingeschlafen. Als er munter wurde, lag seine Freundin neben ihm, das Messer in der Brust. „Anfangs hab ich geglaubt, sie macht einen blöden Pathologen-Witz“, sagte er. Die Frau habe nämlich ein Faible für Krimi- und Pathologieserien gehabt und sich immer wieder auch als Ärztin ausgegeben. „Aber dann hab ich bemerkt das sei röchelt und keine Luft bekommt. Da hab ich das Messer herausgezogen und die Rettung angerufen.“

Dass er beim Notruf sagte, er wollte gerade seine Lebensgefährtin umbringen, sei dem Schock und er Panik geschuldet gewesen, erklärte seine Verteidigerin. „Wie er das Messer in der Brust gesehen hat, hat er in einer ersten Reaktion geglaubt, dass er das gewesen sein muss.“
 

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