Salzburger Kinder im IS-Camp: DNA-Test für Rückholung gefordert

SYRIA-CONFLICT
Auch für die Rückholung der Kinder von Maria G. wird ein Abstammungsnachweis verlangt.

Offenbar steht nun die Rückholung zweier weiterer Kinder einer österreichischen IS-Anhängerin aus dem syrischen Flüchtlingslager Al-Hol bevor. Die bürokratischen Hürden sind bei den Kindern der Salzburgerin Maria G. - anders als bei jenen der Wienerin Sabina S. - allerdings noch nicht ausgeräumt.

Nach KURIER-Informationen fordern die Behörden auch für die Kinder von G. einen Abstammungsnachweis. Die Eltern der Salzburgerin wollen ihre Enkelkinder so schnell wie möglich nach Salzburg zurückholen. Auch die junge Frau selbst möchte zurückkehren. Nach ihr wird in Österreich gefahndet, da sie sich in Syrien dem Islamischen Staat angeschlossen haben soll.

Notpass zugesichert

Johann Eder, Anwalt der Familie, kritisiert vor allem den zeitlichen Ablauf. „Der ist eine Farce. Dass man einen Abstammungsnachweis will, ok. Aber damit nach Monaten von Gesprächen zu kommen, halte ich für übel“, sagt Eder zum KURIER. Er hofft dennoch, dass die Rückholung der Kinder nun schnell über die Bühne gehen kann. Über den notwendigen DNA-Test sagt er: „Wenn man will, geht das sehr schnell.“

Aktuell werde das Prozedere mit den Behörden abgestimmt. Schließlich wolle man sichergehen, dass nach Abnahme des DNA-Tests keine Zweifel mehr bestehen, so Eder. Das Außenministerium habe auch schon zugesichert, keinen Einwand gegen die Ausstellung eines Notpasses durch das Innenministerium zu haben.

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Die Versorgungslage im syrischen Flüchtlingslager Al-Hol ist gerade für Kinder schlecht.

Kurden fordern Garantie

Eder verärgert das Verhalten der Behörden vor allem aufgrund der Versorgungslage in dem von kurdischen Autonomiebehörden verwalteten Flüchtlingslager. Die medizinische Versorgung sei ungenügend, Nahrung sei knapp, gerade für Kinder sei die Lage lebensgefährlich. „In Österreich bekommt man rechtliche Probleme, wenn man Kinder in so einer Lage belässt und nicht abnimmt“, sagt er. Allerdings ist nicht sicher, ob nicht noch weitere Hürden auftauchen.

Eine Zusicherung, dass der Abstammungsnachweis die letzte Forderung der Behörden für die Erlaubnis zur Rückkehr ist, gibt es nicht. „So deutlich spricht die politisch motivierte Sprache nicht“, meint Eder. Denn Voraussetzung für eine Rückholung ist ein Schreiben an die kurdischen Behörden, dass Österreich G. und ihre Kinder zurücknimmt. Ein solches Schreiben verlangen die kurdischen Behörden, damit G. das Lager verlassen darf.

Das Außenministerium teilt auf Anfrage lediglich mit, dass weiterhin mehrere Aspekte einer möglichen Rückholung geprüft werden.

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