Reisemängel bei Urlauben
Neue Urteile über Reisemängel: Mit wie viel Prozent Preisminderung der Gast nach verpatztem Urlaub rechnen kann.
© markcarper/FotoliaDas Kind musste eine Nacht im Doppelbett der Eltern schlafen: 5 Prozent.
Kommentare