Prozess in Kärnten: 49-Jähriger trug Hakenkreuz-Armband

Prozess in Kärnten: 49-Jähriger trug Hakenkreuz-Armband
Der Kärntner bekam für Wiederbetätigung 24 Monate, davon 16 bedingt - Nicht rechtskräftig.

Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt ein 49-jähriger Kärntner zu 24 Monaten Haft, davon acht unbedingt, verurteilt worden. Dem Mann wurde vorgeworfen, ein Armband mit Hakenkreuz-Anhängern sichtbar getragen zu haben. Außerdem hatte der Mann ein Bajonett, einen Wurfstern und einen Schlagring daheim, obwohl gegen ihn ein Waffenverbot aufrecht ist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bei seiner Befragung durch den Geschworenensenat unter Vorsitz von Richter Dietmar Wassertheurer gab sich der 49-Jährige äußerst aufbrausend: "Ich bin nicht schuldig, nicht schuldig, nicht schuldig!", rief er im Verlauf seiner Aussage. Er habe nichts verbrochen außer Cannabis zu rauchen, "und das lasse ich mir auch nicht nehmen". Das Armband habe niemand gesehen, "außer der Inspektor bei der Kontrolle, leider". Und auch in seinem Schlafzimmer sei nie jemand außer ihm selbst gewesen - dort hatte der Mann nämlich einen Puppentorso aufgestellt, auf dem ein Hakenkreuz-Aufkleber prangte.

Mehrmals versuchten Berufsrichter und Geschworene herauszufinden, welche Bedeutung denn das Hakenkreuz für den Angeklagten hat. "Ich bin ein Querdenker, ein Revoluzzer. Das ist eben so ein Symbol", gab der 49-Jährige zu Protokoll, der in seinen Ausführungen immer wieder ausfällig wurde und auf Staat, Behörden und Polizei schimpfte. "Wo ist für Sie das Rebellische an einem NS-Symbol oder an den Nazis?", fragte der beisitzende Richter Gernot Kugi. "Für mich war das kein NS-Zeichen, diese Bedeutung hat es für mich nicht gehabt", antwortete der Angeklagte. Propaganda habe er auf keinen Fall betreiben wollen: "Es hat an dieser Zeit damals nichts Positives gegeben, das braucht heute kein Mensch mehr."

Hakenkreuz-Armband

Ein anderes Bild zeichneten im Prozess die Polizisten, die den 49-Jährigen mit dem Hakenkreuz-Armband ertappt und einvernommen hatten - sie kennen den Mann mit ausuferndem Vorstrafenregister schon seit Jahren. Der Angeklagte habe das Armband erst nicht hergeben wollen und angekündigt, er werde es weiterhin tragen. Von dem Armband habe er zehn Stück gekauft, acht davon habe er Freunden geschenkt, hatte der Kärntner ausgesagt. Und überhaupt gehöre Hitler wieder her. Die Waffen habe er daheim, weil es sehr viele Ausländer gebe, die "alle gefährlich" seien. All diese Aussagen schwächte der Mann vor Gericht ab.

Für Staatsanwältin Karin Schweiger hätten diese Angaben allerdings einen Einblick in die Gedankenwelt des Angeklagten gegeben. "Er hat gesagt, dass er nicht Geschichte studiert hat. Aber da braucht man kein Spezialwissen. Er weiß, was damals passiert ist, was Hitler gemacht hat." Der Verteidiger des Mannes meinte wiederum, zu den Aussagen vor der Polizei habe sich dieser hinreißen lassen, sie seien "keinesfalls zu dulden". Davon abgesehen sei sein Mandant in Sachen Wiederbetätigung aber noch nie in Erscheinung getreten.

Die Geschworenen sahen durch das Tragen des Armbandes den Tatbestand der Wiederbetätigung verwirklicht, sie entschieden mit sieben zu eins Stimmen auf schuldig. Richter Wassertheurer begründete die Höhe der Strafe unter anderem mit den vielen Vorstrafen, die der 49-Jährige angesammelt hatte. Neben der Haft muss er auch ein Seminar zum Thema Nationalsozialismus und seine Folgen absolvieren. Der Mann nahm das Urteil an, Staatsanwältin Schweiger gab keine Erklärung ab.

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