Prozess wegen getöteten Steinadlers in Graz: Freispruch

Der 28-jährige bestritt den Abschuss des Greifvogels.
Jäger gab an, den Vogel gekauft zu haben. Woher ihn der Verkäufer hatte, wisse er nicht.

Am Dienstag musste sich ein Förster im Grazer Straflandesgericht wegen eines toten Steinadlers verantworten. Die Staatsanwaltschaft Graz wirft dem 28-jährigen Jäger vor, dass er das Tier selbst schoss und dann ausstopfen lassen wollte. Angeklagt sind Tierquälerei sowie die vorsätzliche Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes. Der Angeklagte bestritt den Abschuss.

Ein anonymer Hinweis brachte den Fall ins Rollen. Die Staatsanwältin sei sich sicher, dass der Förster den Vogel selbst zwischen Herbst 2020 und Jänner 2021 in Österreich erlegt hat. Da es sich um eine geschützte Tierart handle, sei das verboten.

Am Parkplatz

Der Verteidiger pochte hingegen auf fehlende Beweise. Überhaupt stellte der Anwalt die Gefährdung der Tierart infrage. Laut seiner Internet-Recherche heiße es, dass es eine „gesättigte Population in den heimischen Alpen“ gebe.

„Ich bin mir keiner Schuld bewusst, ich habe ihn mir gekauft und dachte nicht, dass das strafbar ist“, sagte der Angeklagte selbst. Er habe den Greifvogel auf einem Parkplatz erstanden: „Es klingt hirnrissig, aber hinter mir parkte jemand und fragte mich, ob ich den Adler kaufen will“, so der Steirer. Der Unbekannte habe ihm im Kofferraum den gefrorenen Adler sowie ein totes Murmeltier gezeigt. Er habe beide für 600 Euro gekauft. Vereinbart sei das Treffen nicht gewesen. Gefragt, woher das Tier stamme habe er nicht.

Da auch der Gutachter nicht sagen konnte, wo der Greifvogel geschossen wurde, und wer ihn getötet hat, sprach der Richter den Angeklagten im Zweifel frei. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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