Haftausgang endet in Parteigründung: Mann wegen Betruges verurteilt
Es ist eine mehr als skurrile Geschichte: Ein Mann, der eine mehrjährige Haftstrafe absitzt, kehrt von einem Haftausgang im Jahr 2019 nicht zurück und wird dann erst fünf Jahre später, im Sommer 2024, wieder aufgegriffen – rein zufällig. Denn er war mit einem Mann mittagessen, der seinerseits wegen illegaler Geschäfte von der Justiz gesucht wurde. Und so wandert er zurück hinter Gitter.
Die fünf Jahre erkaufte Freiheit blieben aber nicht ungenutzt – und er nicht im Untergrund. Ganz im Gegenteil: Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte gründete in dieser Zeit eine Partei und ließ sie auch behördlich registrieren: „Ja zu Österreich“, oder auch „Jazuö“, wie sie von einigen der aufgerufenen Zeugen bei der Fortsetzung des Prozesses am Wiener Straflandesgericht am Donnerstag genannt wird.
„Ich habe Tag und Nacht für die Partei gearbeitet, Hunderte Stunden“, sagte der Beschuldigte am ersten Prozesstag Anfang November und auch bei der Fortsetzung vor einem Schöffengericht. Er wirkt durchaus streitbar, nimmt fast bei allen Zeugen sein Fragerecht wahr – und strapaziert so auch die Geduld der vorsitzenden Richterin. „Bitte stellen Sie eine Frage, das ist keine Frage“, heißt es wiederholt von ihrer Seite.
Drei Investoren
Um bei der Nationalratswahl im Herbst 2024 anzutreten, suchte er Sponsoren, die er in drei Personen fand. Insgesamt erhielt der Mann 190.000 Euro, die er sich auf sein privates Konto überweisen ließ – ein Parteikonto gab es zu diesem Zeitpunkt noch nicht, da auch der Parteivorstand noch fehlte. Im Sommer 2024 wurde schließlich ein Parteivorstand eingesetzt und auch ein Spitzenkandidat gefunden.
Den Investoren wurde zugesichert, ihr Geld samt Zinsen zurückzubekommen, wenn „Jazuö“ den Einzug in den Nationalrat schaffe. Drei Abgeordnete gebe es bereits, wurde den Sponsoren versichert. Daraus wurde nichts, die Partei entschloss sich stattdessen, zur Wien-Wahl anzutreten. Dem kam jedoch die Festnahme des Angeklagten dazwischen. Der recht professionell wirkende Onlineauftritt von „Jazuö“ – Interviews des ehemaligen Parteiobmanns und auch Werbevideos, die tief in die Österreich-Klischeekiste greifen – ist im Internet aber nach wie vor zu finden.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, die Gelder nicht für den Werbeauftritt der Partei, sondern für seinen eigenen Lebensunterhalt verwendet zu haben. So sollen unter anderem ein Apple-Laptop, ein Leasingfahrzeug und eine Vespa angeschafft worden sein. Zudem habe er Kleidung und Benzinkosten über die Partei abgerechnet. Daher erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs. Der Beschuldigte entgegnet jedoch, er könne sämtliche Ausgaben durch Rechnungen belegen.
Das Urteil
Der Mann wurde bei einer Höchststrafe von drei Jahren zu einer Haftstrafe von 30 Monaten verurteilt, er habe zumindest zwei Geschädigte bewusst getäuscht. „Sie hatten vieles, aber kein Geld“, stellte die Richterin fest. Zudem wurde kein einziger Milderungsgrund für den Angeklagten gefunden. Der Angeklagte nahm nach Rücksprache mit seinen Anwälten das Urteil an. Es ist nicht rechtskräftig.
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