Prozess: Frau verletzte im Rausch Lebensgefährten mit Messer

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Die 42-Jährige stach mit dem Küchenmesser dem Mann sechs Mal ins Bein und musste sich daher vor Gericht verantworten.

Sechs Stiche in den Oberschenkel und ins Knie - und das Opfer hatte kaum Erinnerungen daran. "Wir haben uns nichts geschenkt", meinte der Mann, der eigentlich nur als Zeuge am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht geladen war. Angeklagt war seine Ex-Freundin, die ihn im - beiderseitigen - Rausch schwer verletzt haben soll. Bei der Frau wurden rund drei Promille Alkohol im Blut festgestellt, dabei war sie aber laut Gerichtspsychiater noch durchaus zurechnungsfähig.

"Schuldig, ich hab's gemacht", beeilte sich die 42-Jährige gleich zu Beginn festzustellen. "Was ist denn da aus dem Ruder gelaufen?", interessierte es Richter Helmut Wlasak. "Er war immer so laut", antwortete die Frau. Bis November 2020 hatte sie nie Probleme mit der Polizei gehabt, doch an diesem Tag soll sie eine Bekannte bedroht haben. Als drei Polizistinnen und Polizisten kamen und die Bedrohte schützten, schrie die Angeklagte, sie werde ihr "einen Kopfschuss verpassen", sobald die Beamten wieder weg seien. An diesem Tag blieb es bei verbalen Entgleisungen, doch zwei Monate später griff sie zum Küchenmesser.

Streit

"Ich war noch nie im Leben so verliebt", lautete ihre Rechtfertigung. "Und deshalb wollten Sie ihren Freund umbringen?", staunte der Richter. "Nein, er hat mich auf die Straße geschmissen, und ich habe nie gedacht, dass er mir das antun wird", lautete die etwas wirre Erklärung. Das Opfer schilderte, dass es Streit gegeben habe. "Ich habe sie gewürgt, aber nur ein bissl", beschrieb es der ebenfalls stark dem Alkohol zusprechende Ex-Freund. Die Stiche habe er kaum gespürt, "es ist einfach eskaliert wegen dem Alkohol", lautete seine Einschätzung.

Ganz nebenbei "bin ich noch die Polizei blöd angegangen", gestand die Angeklagte ein. Sie habe eine Polizistin wegen deren Kärntner Herkunft beschimpft, doch diese nahm ihr das nicht sehr übel und die Entschuldigung vor Gericht an. "Warum sind Sie so enthemmt, wenn Sie etwas getrunken haben?", wollte der Richter wissen. "Ich kann mich ja nur mit meinem Mundwerk wehren", meinte die Beschuldigte. Auf die Frage, ob sie sich als Alkoholikerin bezeichnen würde, antwortete sie: "Nein, dann würde ich jetzt ja zittern". Sie sei eher eine "nervöse Spiegeltrinkerin".

Ein Urteil wurde für den Nachmittag erwartet.

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