Prozess am Landesgericht: "Jetzt richte ich ein Blutbad an"

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Mann (28) stand nach Angriff auf Eltern vor einem Schöffensenat des Landesgerichts Eisenstadt.

Von Gernot Heigl

„Die Welt ist böse“, sprach der Teufel zu ihm. Andere Stimmen in seinem Kopf forderten ihn auf, ein Blutbad anzurichten. Unter diesem Eindruck stand der Prozess am Landesgericht gegen einen Mann (28), der seine Eltern im Mittelburgenland mit einem Stanley-Messer attackierte und laut Anklage töten wollte.

Die Tat ereignete sich in einem Einfamilienhaus, das die Familie aus Wien regelmäßig am Wochenende nutzte. Der Auslöser war banal: Der Vater hatte sich geweigert, eine Lampe zu montieren. Der Sohn rastete aus, schlug mit den Fäusten auf den Vater ein und stand schließlich mit einem Cutter-Messer vor ihm. „Jetzt richte ich ein Blutbad an“, soll er gerufen haben. Die Mutter, die dazwischen ging, wurde im Gesicht verletzt. Die Polizei musste einschreiten und verhinderte vermutlich Schlimmeres.

Vor dem Schöffensenat räumte der Angeklagte ein, dass er an paranoider Schizophrenie leide, zudem Autist sei und eine Aufmerksamkeitsdefizitstörung habe. An die Wortwahl könne er sich nicht erinnern. Die Stimmen in seinem Kopf hätten ihn seit Jahren verfolgt. „Sie haben mich nie in Ruhe gelassen. Nie. Sie waren immer in meinem Kopf.“ 

Der Mann zeigte sich einsichtig: „Seit ich die Medikamente als Depotspritze bekomme, geht es mir besser. Ich könnte es in Freiheit schaffen. Glaube ich. Sicher bin ich mir nicht.“ Frühere stationäre Aufenthalte und Gespräche mit dem psychosozialen Dienst hätten ihm wenig gebracht.

28-Jähriger akzeptierte Urteil

Die Vorsitzende des Schöffensenats erklärte dem Angeklagten, welche Bedingungen für eine mögliche Entlassung aus der Unterbringung notwendig wären: regelmäßige Einnahme der Medikamente, intensive Psychotherapie, laufende Alkohol- und Drogentests sowie ein betreutes Wohnumfeld mit enger Anbindung an die Bewährungshilfe.

Die Eltern wollten der Verhandlung nicht beiwohnen, ihre Aussagen wurden protokolliert. Auf Basis dieser Aussagen und der psychiatrischen Gutachten entschied das Gericht: Der Mann wird in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht. Der Schöffensenat sah darin die sicherere und bessere Lösung – auch zum Schutz der Familie. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil.

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