Präsidentin des Staatenbundes in Graz wieder in Untersuchungshaft

STEIERMARK: PROZESS GEGEN PRÄSIDENTIN DES SOGENANNTEN STAATENBUNDES
Die 44-Jährige muss sich im Herbst erneut vor Gericht verantworten, nachdem der ursprüngliche Prozess wegen Formalfehlern wiederholt werden muss.

Über die sogenannte Präsidentin des Staatenbundes ist nach der gestern prozessbedingten Freilassung und der unmittelbar darauf erfolgten neuerlichen Festnahme am Freitag die Untersuchungshaft verhängt worden. Dies teilte das Landesgericht Graz auf APA-Anfrage mit. Es bestehe Tatbegehungsgefahr, auch Fluchtgefahr werde nicht ausgeschlossen, was die U-Haft rechtfertige.

Gleich nach dem Prozess im Grazer Straflandesgericht am Donnerstagnachmittag hatte die Staatsanwaltschaft Graz wieder die Festnahme der Präsidentin des Staatenbundes veranlasst. Die 44-Jährige konnte daher nicht nach Hause, sondern wird die Zeit bis zur Prozess-Neuauflage im Herbst aller Voraussicht nach wieder in Untersuchungshaft verbringen. Am Donnerstag war gegen sie u.a. wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt in der JVA Graz-Jakomini verhandelt worden.

Die Festnahme konnte aus rechtlichen Gründen erst direkt nach dem Urteil mit der bedingten Einweisung erfolgen. Grundlage dafür sind die noch offenen Anklagepunkte: Hochverrat und staatsfeindliche Verbindung. Das Urteil vom Jänner 2019 war in diesen Punkten wegen Formalfehlern aufgehoben worden.

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