Polizeigewalt: 2023 soll Beschwerdestelle eingerichtet werden

Polizeigewalt: 2023 soll Beschwerdestelle eingerichtet werden
Die gesetzliche Grundlage soll in der zweiten Jahreshälfte umgesetzt werden.

Die vom Innenministerium bereits für 2021 angekündigte unabhängige Beschwerdestelle für Fälle von Polizeigewalt wird 2023 realisiert. Wie am Donnerstag aus gut informierten Kreisen zu erfahren war, soll das im türkis-grünen Regierungsübereinkommen enthaltene Vorhaben zu Beginn der zweiten Jahreshälfte legistisch umgesetzt werden. Bis die Beschwerdestelle ihre Arbeit aufnehmen kann, dürften dann zur Schaffung organisatorischer Strukturen noch einige Monate vergehen, hieß es.

Beschwerdestelle für Polizeigewalt soll für Aufklärung sorgen

Das Innenministerium verspricht sich von der Beschwerdestelle eine Spezialisierung und Professionalisierung bei der Aufklärung von möglichen Polizeiübergriffen. Dass es bei der Einrichtung zu Verzögerungen kam, führte das Ministerium gegenüber der APA zuletzt auf die Corona-Pandemie zurück. Menschenrechtsorganisationen und NGOs verlangen seit Jahren, dass bei behaupteter oder erwiesener Polizeigewalt unabhängig und weisungsfrei ermittelt wird und kritisieren, dass in derartigen Fällen die Erhebungen nach wie vor von polizeilichen Dienstbehörden gegen Kollegen aus den eigenen Reihen geführt werden.

„Eine wirklich unabhängige Beschwerdestelle müsste außerhalb des Innenministeriums angesiedelt sein. Die Organe müssen mit polizeilichen Befugnissen ermitteln können und unabhängig und weisungsfrei sein“, bekräftigte am Donnerstag der Wiener Rechtsanwalt Clemens Lahner, der immer wieder von Polizeiübergriffen Betroffene vor Gerichten und Verwaltungsbehörden vertritt.

„Nicht nur die von polizeilichen Amtshandlungen Betroffenen haben ein Interesse daran, dass Vorwürfe wegen über Fehlverhalten und insbesondere Polizeigewalt aufgeklärt werden, sondern auch die Allgemeinheit und all jene Polizisten und Polizistinnen, die anständige Arbeit leisten“, meinte Lahner im Gespräch mit der APA. Warum es noch immer keinen Gesetzesentwurf gebe, „ist mir schleierhaft“, bemerkte der Jurist.

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