Einsatzfahrzeuge bei Rot: Was sie dürfen und was nicht
Die Vorrangregeln bei der Begegnung mit Einsatzfahrten sind ziemlich kompliziert und wohl kaum einem Autofahrer bekannt. So gibt es sogar eigene Vorrangregeln, wenn mehrere Einsatzfahrzeuge an einer Kreuzung zusammentreffen. Das letzte OGH-Urteil macht aber vieles problematischer:
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es zunächst, "Lenker von Fahrzeugen, die (... ) mit Leuchten mit blauem Licht oder blauem Drehlicht und mit Vorrichtungen zum Abgeben von Warnzeichen mit aufeinanderfolgenden verschieden hohen Tönen ausgestattet sind, dürfen diese Signale nur bei Gefahr im Verzuge, zum Beispiel bei Fahrten zum und vom Ort der dringenden Hilfeleistung oder zum Ort des sonstigen dringenden Einsatzes verwenden."
Schwieriger macht es Absatz zwei, denn "der Lenker eines Einsatzfahrzeuges ist bei seiner Fahrt an Verkehrsverbote oder an Verkehrsbeschränkungen nicht gebunden. Er darf jedoch hiebei nicht Personen gefährden oder Sachen beschädigen."
OGH sagt, wann angehalten werden muss
Und genau hier hakt das OGH-Urteil ein: "Der Lenker eines Einsatzfahrzeugs, der eine Kreuzung trotz Rotlichts überqueren will, muss vor der Kreuzung anhalten, um sich zu vergewissern, dass er die Kreuzung ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer überqueren kann. Er darf erst dann weiterfahren, wenn er sich davon überzeugt hat, dass er dadurch nicht andere Menschen gefährdet oder Sachen beschädigt. Wenn ihm das aufgrund der Sichtverhältnisse nicht möglich ist, muss er weiter anhalten."
Im Klartext bedeutet es, das Einsatzfahrzeug muss auf Grün warten, und verliert dabei wichtige Zeit bei der Zufahrt. Und bei einem Unfall wandert der Großteil der Schuld zum Einsatzfahrer.
Bei Großeinsätzen kann es auch Konflikte innerhalb der Blaulicht-Organisationen kommen, doch auch dafür hat der Gesetzgeber vorgesorgt. Rettungsfahrzeuge dürfen als erstes wieder Gasgeben, danach kommt die Feuerwehr und dann erst die Polizei.
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