Hausbesitzerin bekam Recht: VfGH hebt Photovoltaik-Verbot wegen Ortsbild auf
Zusammenfassung
- Der Verfassungsgerichtshof hat das pauschale Verbot von sichtbaren Photovoltaikanlagen in St. Pölten aufgehoben.
- Das Urteil hat Signalwirkung für ganz Österreich und könnte ähnliche Verbote in anderen Gemeinden kippen.
- Sichtbarkeit gilt laut Gericht nicht als starkes Argument gegen erneuerbare Energien, was den Ausbau von PV-Anlagen erleichtert.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das pauschale Verbot einer Photovoltaikanlage im Gebiet von St. Pölten aus Gründen des Ortsbildes gekippt. Eine Hausbesitzerin hatte gegen die Regelung geklagt, wonach Anlagen nicht sichtbar sein dürfen. Das Erkenntnis dürfte österreichweit weitreichende Folgen für ähnliche Einschränkungen durch Kommunen haben, berichtete das Ö1-Morgenjournal am Donnerstag.
Sichtbarkeit kein rechtlich starkes Argument
In der niederösterreichischen Landeshauptstadt war die Errichtung von Sonnenstromanlagen in der Innenstadt untersagt, sofern sie von öffentlichem Grund aus sichtbar sind, um historische Baubestände und das Erscheinungsbild zu schützen. Die Rechtsvertreterin der Klägerin, Michaela Krömer, sieht in der Aufhebung dieses Verbots durch den VfGH nun eine Einladung, solche Restriktionen rechtlich zu bekämpfen.
Sichtbarkeit sei kein rechtlich starkes Argument gegen den Ausbau von erneuerbaren Energien, so die Anwältin. Den konkreten Fall der Klägerin muss auf Basis der höchstgerichtlichen Entscheidung nun das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich neu beurteilen.
Signalwirkung für Photovoltaik
Der Bundesverband Photovoltaik Austria (PV Austria) begrüßt das Erkenntnis ebenfalls. Dessen Geschäftsführerin Vera Immitzer betonte im Morgenjournal die Signalwirkung der Entscheidung über St. Pölten hinaus. Es zeige sich, dass man sich bei einer Untersagung durch die Gemeinde nicht immer zufrieden geben müsse, sondern sich sein Recht auf eine PV-Anlage auch in den nächsten Instanzen erkämpfen könne.
Die Durchsetzung von Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energie dürfte künftig zudem durch das anstehende Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz erleichtert werden. Laut Immitzer ist darin das überörtliche Interesse verankert, was Betreibern von PV-Anlagen bei Genehmigungen weiterhelfen werde.
Der Ausbau der Sonnenenergie gilt als essenziell, da Österreich bis zum Jahr 2040 klimaneutral werden will. Der Magistrat von St. Pölten hat unterdessen laut Ö1 bereits einige Änderungen an der Verordnung des Bebauungsplans der Stadt vorgenommen.
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