Pensionist verging sich in Vorarlberg an Wehrlosem

Das Gericht wies den Angeklagten in eine Anstalt ein
75-Jähriger nutzte Vertrauen eines 27-jährigen mental beeinträchtigen Bekannten aus - sieben Jahre Haft. Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein 75-jähriger Mann ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt worden.

Gemäß der Erkenntnis des Gerichts hat sich der Pensionist im vergangenen Jahr mehrfach an einem jungen, mental eingeschränkten Mann (27) aus dem Bekanntenkreis vergangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zu den Übergriffen auf das Opfer, das vom Sachverständigen geistig einem neun- bis zwölfjährigen Kind gleichgesetzt wurde, kam es zwischen Mai und Juli in der Wohnung des 27-Jährigen. Er leidet an einer angeborenen Intelligenzschwäche, Sexualität kann der Mann nicht einordnen.

Sexuelle Handlungen

Der bisher unbescholtene Angeklagte - ein Freund der Familie - holte den 27-Jährigen mehrfach vom Arbeitsplatz ab und begleitete ihn in dessen Wohnung, wo der Mann unter sozialer Betreuung stand. Dort, so die Anklage, forderte der 75-Jährige sein Opfer zum Mitmachen bei sexuellen Handlungen auf. Als sich der 27-Jährige weigerte, wurde er durch den Pensionisten gezwungen.

Die Verteidigung erklärte, dass dem jungen Mann das gute Verhältnis seiner Mutter zu dem Angeklagten ein Dorn im Auge sei. Deshalb habe er aus Eifersucht Geschichten erfunden.

Der Senat jedoch hielt die Schilderungen des Opfers für glaubhaft. So wurde der 75-Jährige zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt, dem 27-Jährigen wurden außerdem 1.980 Euro zugesprochen.

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