"Parkplatz-Abzocke": Gerichtsgebühren sollen gesenkt werden
Zusammenfassung
- Justizministerium plant, neben Anwaltstarifen auch Gerichtsgebühren bei Kfz-Besitzstörungsklagen zu senken.
- Ziel ist es, missbräuchliche Klagen und Geschäftsmodelle von Grundbesitzern unprofitabel zu machen.
- Beschlussfassung im Parlament ist noch heuer geplant, finale politische Abstimmung läuft.
Um der "Parkplatz-Abzocke" einen Riegel vorzuschieben, plant das Justizministerium neben den entsprechenden Anwaltstarifen nun auch die Gerichtsgebühren zu begrenzen.
Eine Sprecherin von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) bestätigte der APA einen Bericht der Presse (Freitagsausgabe). Die Regierungsvorlage soll kommende Woche im Ministerrat beschlossen werden, so die Hoffnung im Ministerium. Ziel ist es, missbräuchliche Kfz-Besitzstörungsklagen unprofitabel zu machen.
Dabei geht es um Geschäftsmodelle von Grundbesitzern, die kurzfristiges Wenden oder Parken von Autos mit der oft serienmäßigen Androhung von Besitzstörungsklagen begegnen und zur Vermeidung eben dieser 400 Euro und mehr fordern - in der Hoffnung, dass die Betroffenen aus Angst vor einer Klage der Zahlungsaufforderung nachkommen. Dabei liegt in vielen Fällen gar keine Besitzstörung vor.
"Finale politische Abstimmung" läuft
Im September hatte die Bundesregierung deshalb angekündigt, durch die Einführung einer Sonderbemessungsgrundlage den Anwaltstarif auf rund 100 Euro zu senken. Dadurch soll es Betroffenen leichter werden, den für sie aussichtsreicheren Weg über die Gerichte zu gehen. Das gleiche Ziel verfolgt auch die nun bekannt gewordene Senkung der Gerichtsgebühren. Weiters soll man künftig bei Kfz-Besitzstörungsstreitigkeiten bis vor den Obersten Gerichtshof (OGH) ziehen können, was bisher ausgeschlossen war.
"Dazu läuft die finale politische Abstimmung", heißt es in einem Statement des Justizministeriums gegenüber der APA. "Unser Ziel ist die Beschlussfassung durch den Nationalrat noch in diesem Jahr." Man wolle eine "sachgerechte Differenzierung": Gerechtfertigte Besitzstörungen könnten weiterhin eingeklagt werden und würden sich "nach den bisherigen Kostenregeln" richten.
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