Nur mit Impfung ins Hotel? Eine Frage der Diskriminierung

Nur mit Impfung ins Hotel? Eine Frage der Diskriminierung
Verfassungsjuristen uneins, ob das Hausrecht das überhaupt hergibt.

Die Sommersaison geht in die zweite Halbzeit. Aber in Tirol machen sich Hoteliers bereits Gedanken über den Winter. Und überlegen zum Teil, wie berichtet, nur noch geimpfte bzw. genesene Gäste aufzunehmen. Von Kammerseite wird betont, dass derartige Maßnahmen nicht von oben verordnet werden dürften, sondern auf Freiwilligkeit der Betriebe beruhen müssen.

Der Ischgler Hotelier Alexander von der Thannen, der über eine Impfpflicht für Gäste in seinen Häusern nachdenkt, sieht „einen vernünftigen Ansatz, wenn wir gut durch den Winter kommen wollen.“ Doch wird damit das Hausrecht der Gastgeber überstrapaziert?

Aus Sicht des Verfassungsjuristen Bernd-Christian Funk sehr wohl: „Das wäre eine sehr heikle Entscheidung, zumal der Staat bei seinem pandemierechtlichen Vorgehen den Test gleichsetzt mit Impfung oder Genesung. Ich sehe ein Problem mit Diskriminierung.“

Gastronomen und Hoteliers haben laut Funk eine „allgemeine Verpflichtung im Rahmen des Privatrechts, Entscheidungen über Aufnahme und Betreuung von Gästen in einer Weise zu gestalten, die nicht diskriminierend ist und gegen die guten Sitten verstößt.“

Komplett anderer Meinung ist Verfassungsexperte Heinz Mayer: „Das ist sicher keine verbotene Diskriminierung. Wir sind hier im Bereich der Privatautonomie. Hier wird auch keine lebensnotwendige Leistung erbracht.“ Zu sagen, Geimpfte seien keine große Gefahr für Mitarbeiter oder andere Gäste, sei „ein guter Grund“.

Ein Wirt müsse nicht jeden bedienen. Der Unternehmer dürfe nur nicht aus „rassischen, ethnischen oder religiösen Gründen“ sowie nach Geschlecht differenzieren.

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