Neues Gesetzespaket: Spekulanten haben es künftig schwer

„Endlich!“, meinen all jene, die über den sorglosen Umgang mit Grund und Boden, vor allem in touristisch interessanten Gebieten Salzburgs, mehr als unglücklich waren. Chalet-Siedlungen wuchsen zuletzt scheinbar unkontrolliert aus dem Boden. Besonders auffällig: Der Oberpinzgau. Kaum eine Gemeinde ohne „Buy to Let“-Modell, wo Investoren kaufen, ihre Alpen-Hütte auch vermieten und nach einem Ausstieg Zweitwohnsitze drohen.
Kaum ein Grundstücksdeal, wo „echte“ Landwirte aus der Region profitierten. Die Grundverkehrskommission im Pinzgau war heuer mit einem vernichtenden Bericht des Landesrechnungshofes konfrontiert. Die SPÖ mit Karin Dollinger als treibende Kraft brachte daraufhin auch noch eine Anzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ein. Mittlerweile liegt der Akt bei der zuständigen Behörde in Linz.
Fragwürdiger Deal mit Nationalpark-Fläche
Der Grundstücksmarkt habe zum Teil an einen Selbstbedienungsladen erinnert, so die Kritiker. Einige wenige Persönlichkeiten aus der Region waren immer wieder in Deals involviert. Gesetze seien schlau umgangen worden. Und das ging sogar so weit, dass Private Flächen im Nationalpark erwerben konnten.
Bestes Beispiel: Die deutsche Stiftung Naturschutzpark Lüneburger Heide verkaufte Flächen, die der Verein 1909 lange vor Nationalparkzeiten erworben hatte. Bei dem Verkauf von angedachten 3.500 Hektar hätte man gern das gesamte Areal in öffentlicher Hand gesehen, um den Schutzstatus in sicheren Händen zu wissen. „Der Nationalpark-Fonds hatte aber nicht überall Interesse“, bestätigt Steffen Albers. Man habe der Stiftung interessierte Privatpersonen genannt. Es soll zu fragwürdigen Deals gekommen sein. Der Nationalpark-Fonds kaufte zumindest knapp 3.000 Quadratmeter um 19 Cent pro Quadratmeter. Im Vergleich zum gerade beschlossenen Ankauf der Antheringer Au um 37 Millionen Euro im Salzburger Zentralraum von einem Großgrundbesitzer sei das ein Spottpreis, kritisiert Karin Dollinger: „Da frage ich mich schon, warum Nationalpark-Kernland weniger wert ist.“ Im Büro von Naturschutz-Landesrätin Daniela Gutschi beruft man sich auf drei Fachgutachten.
Welche Bestimmungen sich nun ändern
Die SPÖ bleibt in puncto Grundverkehr dabei: Es hätte nicht unbedingt ein neues Gesetz gebraucht. Das Problem sei der Vollzug. Jeder Bezirk hatte bisher seine eigene Grundverkehrskommission, was sich nun ändert. Nur noch ein Gremium wird künftig über die Deals mit Grund- und Boden wachen. Ziel sei es, damit einen einheitlichen Umgang zu garantieren. Dollinger kritisiert, dass Arbeiter- und Wirtschaftskammer künftig nicht mehr Teil der Kommission sind.
Ein weiterer Knackpunkt im grünen Grundverkehr: Wie viel darf Grund- und Boden in Zukunft kosten? Es soll ein neuer Bodenrichtpreis eingeführt werden. Neben Ertragswerten ist aber auch künftig die regionale Preisentwicklung ein Faktor. Dadurch würden sich aber geringere regionale Preisunterschiede ergeben, so Landesrat Josef Schwaiger.
Am Beispiel Anif: Grünland-Preise von 80 €/m2 würden nach der neuen Berechnung bei knapp 24 €/m2 liegen. Für die SPÖ wird hier zu wenig eingegriffen. Im sogenannten grauen Grundverkehr (Bauland und Immobilien) wird mit dem neuen Gesetz die Nachweispflicht für einen Hauptwohnsitz zur Bedingung. Zweitwohnsitze und Leerstand seien somit weitgehend ausgeschlossen, heißt es. Kritiker meinen aber, dass touristische Schlupflöcher nicht ausreichend gestopft seien.
Morgen, Mittwoch, wird das neue Gesetzespaket aus Raumordnung, Grundverkehr und Baurecht dem Verfassungs- und Verwaltungsausschuss im Landtag vorgelegt und wohl beschlossen werden – auch die SPÖ signalisiert ihre Zustimmung.
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