Neue Regeln für die Benützung: E-Roller werden zu Fahrrädern

Neue Regeln für die Benützung: E-Roller werden zu Fahrrädern
Verwendung auf Gehsteigen wird verboten. Unter-Zwölfjährige dürfen nur mehr in Begleitung fahren.

In vielen Städten und vor allem in Wien sind sie nicht mehr wegzudenken: elektrobetriebene Roller, egal ob geliehen oder der eigene, egal ob gerade in Fahrt, geparkt, oder doch manchmal auch sperrmüllartig den Gehsteig blockierend. Die Bundesregierung hat nun jedenfalls neue Regeln für die Benützung dieser Fahrzeuge im Plan und macht E-Roller praktisch zu Fahrrädern.

Somit ist die Benützung der elektrisch betriebenen Klein- und Miniroller künftig - nach Plan Ende April - auf Gehsteigen verboten. Unter-Zwölfjährige dürfen zudem außerhalb von Wohnstraßen nur mehr in Begleitung einer Person unterwegs sein, die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Fahrzeuge dürfen nicht mehr als 600 Watt haben und höchstens 25 Stundenkilometer fahren.

"Die Entlastung der Straßen ist positiv, oft ist man mit diesen Rollern auch schneller als mit dem Auto - es sind aber klare Regeln nötig", sagte Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) am Mittwoch nach dem Ministerrat. Bezogen auf das Gehsteigverbot ließ er wissen, dass es Gemeinden möglich sein werde, "auf gewissen Strecken Ausnahmen zu beschließen".

Vorübergehend habe man Überlegungen gewälzt, das Fahren auf Gehsteigen im Schritttempo erlaubt zu lassen, sinnierte Hofer. "Wir glauben aber nicht, dass das funktionieren würde, daher diese Lösung."

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