Nach weiterer Flucht von Häftling: Ab sofort wird am Rücken gefesselt

Nach weiterer Flucht von Häftling:  Ab sofort wird am Rücken gefesselt
Nachdem wieder ein Häftling entkommen konnte, werden heute schärfere Maßnahmen bei einem Sicherheitsgipfel beschlossen.

Gestern ist in Wien ein psychisch kranker Straftäter entkommen. Er war für eine Behandlung im AKH Wien und konnte dort den Polizeibeamten entkommen. 

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Er ist damit der vierte Insasse, der in nur kurzer Zeit aus einem Spital türmen konnte. Das Justizministerium spricht von einer "unerfreulichen Häufung" und will bei einer Sicherheitskonferenz strengere Maßnahmen beschließen. Im Ö1-Morgenjournal sprach Friedrich König, im Justizministerium zuständig für den Straf- und Maßnahmevollzug, davon, dass man ganz eng mit Behörden und der Staatsanwaltschaft kooperiere, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Sicherheitskonferenz

Heute findet eine Sicherheitskonferenz mit allen Anstaltsleitern statt. Man wolle "hier nochmals nachschärfen, um alles zu tun, um hier bestmöglich Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten". Das wäre etwa im Bereich der Fesselungen möglich.

Wie der KURIER erfuhr, werden Häftlinge bei Eskorten ab sfort am Rücken gefesselt. Außerdem soll es Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeiter geben. 

Als Parameter für Sicherheitsvorkehrungen werden unter anderem das Delikt des Häftlings, bisherige Ordnungswidrigkeiten aber auch körperliche Voraussetzungen gelten. Bei entsprechender Fitness oder Kampfsporterfahrung der Insassen werden strengere Maßnahmen angeordnet.

Möglich ist es auch, dass Inhaftierte bei Ausführungen Anstaltskleidung tragen - das soll bei einer möglichen späteren Fahndung helfen.

Zwei der entkommenen Häftlinge konnten mittlerweile wieder gefasst werden. Ein Schwerverbrecher, der in Krems entflohen ist, könnte sich mittlerweile ins Ausland abgesetzt haben.

König weist daraufhin, dass man heuer 36.000 Eskorten ohne sicherheitsrelevante Vorfälle absolviert habe. Zudem werde im Vorfeld jeder Eskorte im Einzelfall geprüft, welche Sicherheitsmaßnahmen notwendig seien. "Insassinnen und Insassen werden zudem vor und nach jeder Ausführung zwingend durchsucht", sagte die Sprecherin. Darüber hinaus seien bei Indizierung weitere härtere Sicherungsarten zulässig. "Dazu gehören etwa Fußfesseln bzw. das Anlegen der Handfesseln am Rücken, oder zusätzliche Sicherung mittels Bauchgurt."

Habe ein Insasse bereits einen oder mehrere Fluchtversuche unternommen, würden für diese Person erhöhte Sicherheitsmaßnahmen im Strafvollzug gelten, die Auswirkungen auf die Art der Unterbringung sowie die Personalstärke im Fall einer Aus- bzw. Vorführung hätten. "Darüber hinaus finden diese Umstände auch Berücksichtigung bei der Gestaltung des Vollzugsplans des jeweiligen Insassen", so das Ministerium.

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